Amt will Angaben von meinem Mann wegen Bestattungskosten.........

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Geht Bitte zu einer Rechtsberatung,Anwalt,holt Euch da weiteren rat!

Geh bitte sofort zu einem Anwalt, der beantragt Prozesskostenhilfe für dich, dann kostet dich der Anwalt nichts. Er wird sich mit der Sache befassen und glaub mir, du wirst nichts zahlen müssen. Mein Mann war in der gleichen Lage, sein Vater hat nie Unterhalt bezahlt und Kontakt gab es auch keinen. Wir haben das den Anwalt regeln lassen. Natürlich versuchen die erst mal Angehörigen zu finden, die man zur Zahlung heranziehen kann. Das ist normal. Du und dein Mann solltet euch nicht aufregen. Er muss sicher nichts bezahlen. Nur die Ruhe !

Lass dich nicht vom Amt runter putzen, dein Mann hat nichts mit den Beerdigungskosten für deine Vater zu tun, also gehen seine Vermögensverhältnisse das Amt auch nichts an. Klar möchten die am liebsten die Kosten von euch erstattet haben, aber wennn sie Angaben haben möchten, dann sollen sie dir Gefälligst die Rechtliche Grundlage für ihre Forderung nennen, nur weil ein Mitarbeiter im Amt etwas haben möchte besteht noch lange kein Rechtsanspruch darauf. Lies mal den Link von Sonderzeichen2. Ansonsten kann ich Walker64 nur recht geben holt euch Hilfe bei einem Anwalt.

Hallo, mir ist anfang des Jahres das gleiche passiert. Du kannst bei dem Sozialamt wo dein Vater war einen Antrag auf übernahme der Kosten stellen. Erkundige dich aber vorher ob dein Vater Schulden gehabt hat. Den komischer weise ist, wenn du diesen Antrag stellst nimmst du das Erbe an. Also auch seine Schulden. Dein Mann hat damit überhaupt nichts zutun. Er muß seine Sachen nicht offenlegen. Ich wußte zum Beispiel das mein Vater 250000€ Schulden hatte. Hab mich einfach beim Amt nicht mehr gemeldet. Die auch nicht wieder bei mir. Viel Glück

das hat doch schon die Frau meines Erzeugers gemacht, deswegen hab ich doch den ganzen Schlamassel.

Er kommt darauf an, ob ihr in Gütertrennung oder einer Zugewinngemeinschaft lebt. Dein Mann ist nicht zu belangen, du als Nachkomme schon. Das Gesetz sieht vor, dass sich Ehegatten gegenseitig zu Leistungen verpflichtet sind. Darüber können sie die Kosten reinholen, auch wenn du in einer Insolvenz steckst.

wir haben einen Ehevertrag!!!