STEHT UNTERSCHLAGUNG IM FZ

3 Antworten

Nicht im normalen Führungszeugnis, sehr wohl aber im erweiterten Führungszeugnis. Letzteres wird benötigt bei Bewerbung im öffentlichen Dienst, für Medizinische und soziale Berufe, für Jurastudoium (und noch einige andere Studiemnarten) uvm.

Mit dem Eintrag hat sich dein Sohn also eine ganze Reihe von Berufschancen endgültig verbaut.

Ach ja, im Polizeiregister ist er auch drin, also egal weswegen er von denen kontrolliert wird (zB normale Verkehrskontrolle), bei der Überprüfung der Personalien sieht der Beamte IMMER, dass hier mal was vorlag!

Tamy1980  25.11.2013, 06:06

Klar ist es im normalen FZ drin.

Dea2010  25.11.2013, 13:13
@Tamy1980

Im normalen FZ ist es nicht drin, da es weniger als 90 Tagessätze sind.

Bevor du Falsches behauptest, erst mal informieren, ok?

Entwarnung: Nur Geldstrafen über 90 TS oder Freiheitsstrafen über 3 Monaten werden im Führungszeugnis (egel ob Belegart N oder O) aufgenommen.

Nur bei einer unbeschränkten Auskundt aus dem Bundeszentralregister steht diese Verurteilung. Allerdings wird diese nur für wenige, ausgewählte Zwecke (z.B. Beantragung einer WBK, Überprüfung nach Luftsicherheitsgesetz für Arbeit am Flughafen o.ä.) erteilt.

Zum Nachschlagen: BZRG §32 http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Dea2010  25.11.2013, 13:16

Die Strafe steht auch im erweiterten Führungszeugnis drin!

Woher ich das weiß?

Der Sohn einer Nachbarin hatte das Glück, eine Lehrtstelle im Verwaltungsdienst zu bekommen und reichte das erweiterte FZ nach.

Er musste zum Chef, der ihm vorwarf, eine Vorstrafe im Personalfragebogen absichtlich verschwiegen zu haben. Es handelte sich um "Erschleichen der Beförderung", weil er als schusseliger Schüler mehrfach bei Kontrollen die Schülerkarte vergessen hatte... der Verkehrsverbund hat ihn dann angezeigt und er musste Bussgeld zahlen.

Tja, im erweiterten FZ stand das drin und das hätte ihn fast die Lehrstelle gekostet!

Und wie gesagt, das erweiterte FZ wird relativ häufig gefordert....bei uns zB sogar von Altenpflegehelfern!

clemensw  25.11.2013, 14:01
@Dea2010

Leider muß ich Dir in einigen Punkten widersprechen:

  • Ein erweitertes FZ kann nicht von jedem Arbeitgeber angefordert werden, sondern nur von Behörden oder bei Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind. Ein Altenheim kann das also nur fordern, wenn die betreffende Person z.B. Ausbilder von Minderjährigen ist. Steht in BZRG §30a / §31

  • Eine Eintragung wegen Unterschlagung (s. Fragesteller) oder Leistungserschleichung (deine Behauptung) hat im erweiterten Führungszeugnis nichts zu suchen. Entweder ist das erweiterte Führungszeugnis falsch erstellt worden oder besagter Sohnemann hatte noch ein bischen mehr auf dem Kerbholz.

  • BZRG §32 regelt abschließend, welche Delikte im erweiterten FZ zusätzlich aufgenommen werden:

bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs

Da steht weder StGB §246 noch §265a!

  • Und noch als Tipp für den Fragesteller: Bei jedem FZ hat der Betroffene vorher das Recht zur Einsichtnahme! Entweder wird es direkt zugesendet (einfaches oder erweitertes FZ) oder man kan im nächsten Amtsgericht Einsicht nehmen (behördlches FZ)

Mit diesem Urteil ist er voll im FZ. WEnn mög. noch in Berufung gehen. Denn wenn es unter 30 Tagessätzen wäre, ist es nicht im FZ.

clemensw  25.11.2013, 06:25

Leider falsch geraten....

Dea2010  25.11.2013, 13:17

Tamy, du liegst völlig falsch!