Wegen Betrug angeklagt Online Versand, aber unschuldig?

7 Antworten

Ohne einen Beweis, daß Du das Paket tatsächlich versendet hast, wirst Du es sehr schwer haben, Deine Unschuld vor Gericht zu beweisen.

Bist Du sicher, daß Du den Beleg entsorgt hast? Such noch mal! Hat jemand gesehen, wie Du das Paket gepackt hast? Hat Dich eventuell jemand zur Post begleitet?

Ich würde auf jeden Fall der Anschuldigung widersprechen. Mir ist jedoch unverständlich, wieso Du gleich ein Schreiben vom AG bekommst. Normalerweise ermittelt zunächst die Staatsanwaltschaft und gibt Dir die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Außerdem, wie konntest Du es überhaupt soweit kommen lassen? Wenn sich bei mir jemand melden würde, daß der mein Paket nicht bekommen hat, ich nicht beweisen könnte, daß ich es definitv abgeschickt habe, dann würde ich zähneknirschend den Betrag zurückerstatten.

Versuch Dich noch mal mit dem Käufer zu einigen, eventuell zieht der die Anzeige zurück...

Hattest du nicht schon früher irgendwann mal einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten? Hast du den nicht beantwortet bzw. nichts von dir hören lassen?

Du kannst gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Die Rechtsmittelbelehrung findest du auf dem Bescheid.

Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der ihr beide aussagen müßt. Der Richter entscheidet nach der Akten- und Beweislage. Wenn du nicht mehr nachweisen kannst, dass du die Ware verschickt hast, hast du schleche Karten.

Ich an deiner Stelle würde der Dame das Geld jetzt zurücküberweisen, Einspruch einlegen und dem Gericht den Sachverhalt und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens schildern. Vielleicht hast du Glück und die Dame zieht die Anzeige zurück und/oder das Verfahren wird eingestellt. Auf jeden Fall stimmst du Richter und Staatsanwaltschaft damit jedoch sehr milde, wenn es im Strafverfahren um das Urteil geht.

Vielen Dank, nein habe ich leider nicht, jedoch bin ich vor ein paar Monaten erst umgezogen, nicht dass es da irgendwo untergegangen ist, aber so einen Brief bemerkt man ja eigentlich, mhhh aber schonmal Danke :)

Selbst wenn unversicherter Versand ausgemacht war. Versicherter Versand kostet knappe 2 € mehr. Warum macht man es dann nicht. 

Warum stellt man bei der Post keinen Nachforschungsauftrag, wenn die gegenseite behauptet nichts bekommen zu haben....

Du kannst zwar noch eine Erklärung abgeben aber es wird wenig nützen. Im Endefekt wirst du das Geld zurückzahlen müssen und auch die Strafe.

Nachforschungsauftrag ist von beiden Seiten seid januar raus, da es aber keine Sendungsnummer gibt und das bei der großen Postfiliale abgegeben wurde kam da bis heute noch kein Ergebnis

Das ist das Problem bei unversichert! 

Wenn du keine Zeugen hast die dabei waren als du es aufgegeben hast steht da Aussage gegen Aussage!

Widersprechen würde ich auf jeden Fall wenn ich ein reines Gewissen hätte! Ob es Erfolg bringt oder nicht...

Das war eben auch mein Gedanke,wenn ich dem Urteil einfach zustimme , würde ich ja zugeben, dass ich schuldig bin, aber meine Schuhe bin ich auch los, und das kanns doch wohl nicht sein, gibt es nicht so eine Regelung, dass Sie meine Schuld beweisen müssen , und nicht ich meine Unschuld ???

@sonnycloud

Denke weniger an deine Schuhe, sondern daran, dass du wegen Betruges vorbestraft bist, wenn du gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegst.

Das kann berufliche und andere Auswirkungen auf deine Zukunft haben.

@Mignon4

Ja das sowieso, war eher so gemeint ich könnte Sie im gegenzug ja auch anzeigen, was natürlich Kindisch und Quatsch ist,dass Sie die Ware erhalten hat und das Geld zurück möchte.

Ich habe leider in die Richtung schon schlechte Erfahrungen gemacht, da das natürlich eine geschickte Masche ist.

Wenn das Päckchen wirklich verloren gegangen ist tut es mir ja auch wirklich leid, das verstehe ich ja,aber deswegen werde ich mich trotzdem nicht wegen Betruges anzeigen lassen..

Auch wenn das bei einem unstruktrierten Typ wie dem Fragesteller müßig ist, Aussage gegen Aussage ist ein Mythos. Leider hält sich dieser Unsinn zäh in den Köpfen der meisten Leute, die natürlich auch Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit nicht differenzieren können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Glaubw%C3%BCrdigkeit_(Recht)

http://rademacher-rechtsanwalt.de/aussage.html

@toomuchtrouble

Und gerade in dem letzten Link steht das die Klägerin schlechte Chancen hat wenn der FS sich gut verteidigen lässt...

Denn, die anklagende hätte ja den gleichen nutzen wie der FS auch! Beide Parteien hätten im Zweifel Geld und ware zuhause! 

Ich glaube kaum das ein Richter da so präzise einer Partei glauben kann!

@Repwf

Generell muß die Staatsanwaltschaft eine Straftat nachweisen. Bei so einem "Bagatell"-Betrug würde ich aber alles versuchen, die Angelegenheit ohne Verurteilung zu bereinigen. Jeder Prozess birgt ein Risiko in sich. Eine Vorbestrafung wegen Betruges sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Du hättest den Beleg der Post aufheben müssen (das weis doch jeder). Vielleicht kannst du bei der Post noch mal nachfragen, vielleicht haben die das das ja noch irgendwo gespeichert....

Naja nach einem dreiviertel Jahr habe ich nicht mehr damit gerechnet, dass ich Ihn brauche... :/