steht mir eine tür in meiner wohnung zu?
Hallo! ich wohne in einer 1-Zimmerwohnung, in der die Tür vom Zimmer zum "Flur" fehlt, sodass ich alle Geräusche des Hausflures deutlich wahrnehme. Es gibt zwar einen Türrahmen, in dem auch Zargen sind, aber der Vermieter meinte, da bei meinem Vormieter diese Tür schon gefehlt hat, würde ich sie nun auch nicht bekommen. Dabei haben alle anderen Wohnungen diese Tür. Und ich bin total genervt, wenn, grade am Wochenende, die Leute mitten in der Nacht nach hause kommen und ich jedes Mal aufwache. Als ich meinen Hausmeister nochmal danach fragte und meinte, dass es ja auch unnötige Heizkosten mit sich brächte, meinte er nur ich würde ja nicht in einem Palast leben..^^ Also, meine Frage: steht mir diese Tür denn nun zu, oder nicht. Muss ich mich selbst darum bemühen, oder kann ich ggf die Miete mindern? Danke für die Antworten
14 Antworten
Eine Tür gehört selbstverständlich zur Grundausstattung ! Evtl. mit einem Mieterverein Verbindung aufnehmen.
Vielen dank für die Antworten. Und nein, natürlich meine ich nicht die Wohnungstür, die mir fehlt, sondern die Tür zwischen Wohnraum und Wohnungsflur. Wie ich sehe, gibt es hier geteilte Meinungen, aber ich habe schon befürchtet, dass ich nicht im Recht bin. Ich habe auf dem Dachboden geschaut, dort stehen zwei Türen. Wie soll ich aber beweisen ,dass eine eventuell aus meiner Wohnung stammt. Ich habe unten an die Haustür ein Postit geklebt und nachgefragt, da die Türen ja momentan nicht verwendet werden, ob ich eine davon bei mir einbauen kann. Als Antwort erhielt ich auf der Rückseite :"Du spinnst wohl das sind meine." Wahrscheinlich werd ich mir wirklich selbst eine besorgen müssen. Aber merci beaucoup an alle
Als Vermieter kann ich da nur sagen - es gab doch sicherlich eine Wohnungsbesichtigung vor dem Abschluß des Miervertrages und die fehlende Tür wurde nicht bemängelt ( so entnehme ich es diesem Beitrag ). Also eine Mietminderung geht in diesem Fall zu Lasten des Mieters, falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde. Was in den Wohnungen der anderen Mietparteien installiert ist, ist in diesem Fall völlig irrelevant. Also ab zum Baumarkt und passende Tür auf eigene Kosten kaufen.
Also für eine Mietkürzung wird das kaum ausreichen. Du solltest aber darauf bestehen, dass Du die Türe bekommst.
kann er nicht, wenn er die Wohnung ohne Tür gemietet hat, kann er nicht nachträglich etwas fordern, was vorher auch nicht da war
Bist Du im Mieterverein? Ich würd sagen, das ist ein verdeckter Mangel, weil Du ja bei Einzug wußtest, daß die Tür fehlt, Dir die Konsequenzen dessen (Lärm, Zugluft)aber nicht klar waren. Mein Rat: Vermieter schriftlich um Nachbesserung bitten- mit Terminfrist ( vier Wochen). Kommt er der nicht nach, 2. Mahnung ( 2 Wochen)- und schau Dich ruhig schon nach Türen um, in meinem Fall war es so, daß mein Vermieter plötzlich meine Hilfe brauchte, weil er sich damit anscheinend nicht gut auskannte, keine Verkaufsstelle wußte oder aber mir die Aufgabe abgetretn hat aus Zeitmangel (fehlende Spüle in der Küche, 80- er Maß)- ging dann alles bestens aus;)
Ein verdeckter Mangel, weil er es wusste? Hä? Er hat die Wohnung ohne Tür zwischen Vorflur und Zimmer gemietet und kann jetzt nicht nachträglich eine verkangen. Aber er kann sich eine kaufen.