Steht es tatsächlich unter Strafe den Mittelfinger im Straßenverkehr zu verwenden?

9 Antworten

Wenn Du damit den unflätigen Gruß meinst, dann ja, das ist Beleidigung und kann auch als solche zur Anzeige gebracht werden.

Passieren tut da aber nicht viel. Entweder Einstellung des Verfahrens, oder kleine Geldstrafe. Denke mal höchstens 20 Tagessätze.

Bußgeld soweit ich weiß. Aber glaube eher nur, wenn du Zeugen hast. Mein Ex wollte damals auch einen anzeigen, weil er ihn dem Mittelfinger gezeigt hat. Wurde eingestellt, weil er keine Zeugen hatte. Aussage gegen Aussage. ^^

Ja. Evtl Gerichtsverfahren, Geldstrafe, Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis. 

Ist eine schwerwiegende Beleidigung, also eine Straftat in Verbindung mit dem führen eines Fahrzeugs. Pappe wird dann i.d.R. gezwickt.

In Deutschland erfüllt das Zeigen des Stinkefingers regelmäßig den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.