Steht die Schulordnung über dem Gesetz?

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Was steht in der Rangfolge?

Nun:

An erster Stelle steht das Grundgesetz und dann die Landesverfassung. Daraus werden Gesetze abgeleitet. Im öffentlichen Dienst kommen dann Ortdnungen, Erlasse, Verfügungen.

Am Ende kann dann eine Schulordnung, eine Hausordung, eine Ausbildungsordnung stehen, die die Schule beschließt.

Wenn nun dagegen verstoßen wird, wird das von der Schule nach Maßgabe gehandelt.

Hat nun ein Betroffener das Gefühl, dass das nicht rechtens ist, kann er (in einer Demokratie wie bei uns) dagegen vorgehen.

Die Schulordnung steht dabei nicht über dem Gesetz, sondern in der Reihe wie oben beschrieben. Aber sie gilt natürlich, weil sie beschlossen wurde.

Dann legt man Einspruch ein (hier bei der Schulleitung). Wird der Einspruch abgelehnt, muss die vorgesetzte Behörde den Vorgang prüfen (Schulamt oder Bezirksregierung je nach Schulform).

Wenn das nicht zum Ziel führt, steht die Gerichtsbarkeit zur Verfügung. Hier das Verwaltungsgericht. Dort wird dann geprüft wie alles zu den Gesetzen im Verhältnis steht.

Das ist ja auch beim Zeugnis so. Die Schule hat Beschlüsse dazu gefasst, die die Gesetze und Erlasse umsetzen.

Eltern wollen andere Noten und berufen sich auf das Schulgesetz. Der Einspruch geht durch die Instanzen und landet dann ggf. vor Gericht und kann je nach Wichtigkeit bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Aber es geht dabei nie um, wer steht höher oder über irgendetwas.

Nein, tut sie natürlich nicht. Das ist bei allen Verträgen und Verordnungen so, dass das Gesetz Vorrang hat.

Die Schulordnung steht in diesem Falle über dem Gesetz. Alles was in der Schulordnug steht, muss neben den Gesetzen eingehalten werden. 

Als Beispiel: 

Wenn in der Schulordnung steht, dass Handys abgenommen werden dürfen, wenn diese von dem Schüler benutzt werden, dann ist das so. Auch wenn gesetzlich festgelegt ist (nur als Beispiel), dass Handys abgenommen werden dürfen, wenn sie den Unterricht stören. 

Außer im Gesetz steht, dass das Handy NUR dann abgenommen werden darf, sobald es im Unterricht stört. In diesem Falle würde die Schulordnung gegen das Gesetz verstoßen, was rechtswidrig ist. 

Also solange die Schulordnung keine Gesetze außer Kraft setzt und sie selbst nicht gegen das Gesetz verstößt, gilt alles was sie beinhaltet, so lange du während des Schulbetriebes auf dem Schulgelände bist. 

Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort helfen.

Nein, die Schulordnung steht nicht über dem Gesetz. Was in Deinem Beispiel mit dem Handy auch nicht der Fall wäre. Es gibt eine Reihe von Ausführungsbestimmungen, wie Gesetze angewendet werden sollen. So gilt in den allermeisten Bundesländern die Regel, dass die Nutzung der Handys den Schulen obliegt. Wenn also eine Schule die Regel aufstellt, dass die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände untersagt ist, dann ist das nicht rechtswidrig und setzt das Schulgesetz nicht außerkraft.

Das Wort »nur« steht im Zusammenhang mit der Wegnahme von Handys übrigens nicht im Schulgesetz von NRW. Auch das es weggenommen werden muss, steht da nicht drin. Wenn ein Handy den Unterricht stört, kann das auch anders sanktioniert werden, als durch eine Wegnahme.

Wogegen mithilfe der Schulordnung allerdings gerne gegen die Rückgabepflicht verstoßen wird. Außer bei strafbaren Handlungen müssen die Geräte am Ende des Schultages dem Eigentümer wieder ausgehändigt werden. So steht es zum einen in den meisten Zusatzbestimmungen zu den Schulgesetzen und zum anderen wird das auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Denn eine längerfristige Wegnahme schränkt die Nutzungsrechte Deines Eigentums ein.

Kein Gesetz zwingt Dich übrigens das Handy beim Verstoß gegen das Nutzungsverbot abzugeben.

Gruß Matti

Im Gesetzt ist geregelt wann es auf jeden Fall zur Abnahme führen kann/muss. Darüber hinaus hat die Schule Hausrecht und kann ihre eigenen Regeln aufstellen solange diese nicht gegen unsere Grundwerte/Gesetzte Verstößen. Z.b.  Willkürlich Taschen nach Handys durch suchen oder generell die Mitnahme des Handys zur Schule verboten ;) 

cba321  22.11.2016, 23:25

Dieses Hausrecht darf aber auch nicht gegen das geltende Schulrecht verstoßen.

Chogath  22.11.2016, 23:31
@cba321

Natürlich hat das Gesetz Vorrang:) Mir ist aber in keinem Bundesland bekannt das ein Schulgesetzt/ gesetzt einer Schule ein allgemeines Handynutzungsverbot untersagt ;)