"Dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift"

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Bei Privatwirtschaftern ist das dort möglich, wo das Schreiben lediglich informativen Charakter ohne Rechtsbindung hat.

Bei Behörden ist das zulässig, wenn der Verwaltungsakt für den Empfänger eindeutig zu erkennen ist.

Naja, es sind ja nicht nur Behörden. Viele kleine Krutscherfirmen machen das. Also dürfen die das eigentlich nicht?

saarland60@ - und der Verwaltunsakt erschliesst sich dann n der Regel aus der Länge der Wartezeit oder wie? :-)

@jimmini

Es genügt, wenn ein Schlüsselzeichen und der Inhalt den Empfänger einen Verwaltungsakt eindeutig erkennen lassen.

Ausserdem kommts auf den Verwaltungsakt an. Geh mal davon aus, dass beispielsweise Forderungen eines Finanzamts in Windeseile bearbeitet werden. Erstattungen dauern länger. :-)

Ich habe gerade einen Bescheid über Mieterhöhung bekommen der mit -Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift- endete. Dies ändert aber den Mietvertrag und hat damit mehr als nur informativen Charakter. Heisst das das er nicht gültig ist?

Privat ist es auch möglich. ;-) Anbieter von „Diensten auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen, machen es möglich. ;-) De-Mail (sprich: De-Ee-Meil) ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. Das maßgebliche De-Mail-Gesetz geht zurück auf ein vom deutschen Bundesministerium des Innern initiiertes Projekt, das zunächst unter der Bezeichnung Bürgerportale geführt wurde. Realisiert und betrieben wird De-Mail in der Regel von privatwirtschaftlichen Unternehmen, den De-Mail-Anbietern (oder umgangsspr. auch: De-Mail-Providern). Das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Anbieter von De-Mail-Diensten und damit die von ihnen erbrachten Dienste reguliert. Es ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Einfach ausgedrückt: bedient man sich einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellt, darunter fällt auch e-post von der deutschen post, ;-) ist ein Papier auch ohne Unterschrift rechtskräftig. :-) lg

ps: Bitte informieren sie sich vorher beim Anbieter und erfragen, ob die Schreiben ohne Unterschrift rechtskräftig sind!!! Ich habe die Informationen aus dem netz und bin für Unrichtigkeiten nicht haftbar.

Bei maschinell erstellten Behördenbescheiden (Verwaltungsakten) ist eine Unterschrift entbehrlich (vgl. z.B. § 37 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Nicht nur Behörden. Ich hab hier auch ein Schreiben von einer sehr unseriösen Firma. Deshalb bin ich überhaupt erst darauf gekommen, dass es eigentlich unfair ist.