Nicht unterschriebene Schreiben gültig?

7 Antworten

Das ist nach Par. 37 (5) VwVfG zulässig.

Starjuice 
Fragesteller
 26.07.2016, 06:42

okay, danke.. Hmm, trotzdem erübrigen sich mir fragen, aber danke schon mal für den faktischen beleg von dir.

Du kannst die Anordnung auch ignorieren. Durch den Vertragsbruch Deinerseits darf das Jobcenter dann im Gegenzug Sanktionen verhängen. 

RobertLiebling  26.07.2016, 07:21

Was da von der Behörde kommt ist kein Vertrag, sondern ein Bescheid (öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt).

Gerneso  26.07.2016, 08:27
@RobertLiebling

Bezieher von Leistungen haben aber vertraglichen Bedingungen zugestimmt die sie erfüllen müssen um Leistungen zu erhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung 

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.  Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Ja, eine Unterschrift ist in aller Regel keine Voraussetzung für die Gültigkeit

Umkehrfrage: Ist für die Gültigkeit allgemein  überhaupt eine Unterschrift nötig?

RobertLiebling  26.07.2016, 07:26

In § 37 (3) VwVfG ist das grundsätzlich vorgesehen:

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

in Absatz 5 gehts aber dann um maschinell erstellte Bescheide, wie in der Frage:

Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer
Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.

Ifm001  26.07.2016, 09:15
@RobertLiebling

Ich schrieb bewusst "allgemein". Bin schlicht davon ausgegangen, dass der OP die gleiche Frage für einen einfachen Kaufvertrag gestellt hätte, wenn er sich zufällig aus Pflichten daraus drücken wollte. (Sorry für die provokante Formulierung)

Ich wollte nur drauf hinaus, dass man erstmal im Grundsatz davon ausgehen sollte, dass gar keine Unterschrift für eine Rechtsgültigkeit nötig ist und im Zweifelsfall nach Ausnahmen dazu suchen sollte.

RobertLiebling  26.07.2016, 11:53
@Ifm001

Ach so, verstehe. ;-)

Ein Verwaltungsakt (einseitig) ist aber natürlich etwas grundsätzlich anderes als ein (zweiseitiger) Vertrag.