Hat der Satz "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" eine

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Es gibt für verschiedene Schriftsätze verschiedene Formvorschriften.

Eine Kündigung eines rechtsverbindlichen Vertrages durch einen Privatmann bedarf definitiv der eigenhändigen Unterschrift.

Grüße Jan

Privat ist es auch möglich. ;-) Anbieter von „Diensten auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen, machen es möglich. ;-) De-Mail (sprich: De-Ee-Meil) ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. Das maßgebliche De-Mail-Gesetz geht zurück auf ein vom deutschen Bundesministerium des Innern initiiertes Projekt, das zunächst unter der Bezeichnung Bürgerportale geführt wurde. Realisiert und betrieben wird De-Mail in der Regel von privatwirtschaftlichen Unternehmen, den De-Mail-Anbietern (oder umgangsspr. auch: De-Mail-Providern). Das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Anbieter von De-Mail-Diensten und damit die von ihnen erbrachten Dienste reguliert. Es ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Einfach ausgedrückt: bedient man sich einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellt, darunter fällt auch e-post von der deutschen post, ;-) ist ein Papier auch ohne Unterschrift rechtskräftig. :-) lg

ps: Bitte informieren sie sich vorher beim Anbieter und erfragen, ob die Schreiben ohne Unterschrift rechtskräftig sind!!! Ich habe die Informationen aus dem netz und bin für Unrichtigkeiten nicht haftbar.

Gute Frage! Aber ich denke, dass man dafür zu einer Behörde oder ähnliches (staatlich) gehören muss, wo massig solcher Briefe produziert werden... Privatpersonen dürfen das ganz sicher nicht!

Das lässt sich bestimmt auch im privaten Bereich machen, z.B. für Einladungen, Rundschreiben und allgemeine Anfragen. Sensible Schriftstücke, zu denen auch eine Kündigung gehört, muss man aber doch unterschreiben, damit es rechtlich gültig ist.

für den privaten bereich , weiß ich es nicht aber wenn du so ein schreiben erhältst von behörden, das ist dieses schreiben rechtlich von bedeutung.