Bringt der Hinweis: "(per Mail, gültig ohne Unterschrift)" in einem Dokument irgendwas?
Hi,
gerade bei Angeboten o.Ä. sieht man immer wieder den Hinweis: "(per Mail, gültig ohne Unterschrift)" unter dem Namen des absenders.
Ich frag mich immer wieder: Bringt das überhaupt irgend etwas? Nur weil ich dazu schreibe, dass etwas gültig ist, wird es doch nicht gültiger als wenn es nicht da steht, oder?
Ja, ich weiß, dass sowas bei Arbeitsverträgen usw. überhaupt nichts bringt, dass viele wichtige Dokumente in Schriftform mit RICHTIGER Unterschrift vorliegen müssen... Aber gibt es überhaupt irgend einen Fall, in dem dieser genannte Zusatz etwas bringt?
3 Antworten
es gibt einige Verträge die per Gesetz "der Schriftform bedürfen" .. Mietverträge, Arbeitsverträge .. da gehts auf keinen Fall.
Aber alles andere ist auch rechtlich nicht bindend, da bei einer Mail nicht sichergestellt ist, dass diese zugegangen ist .. wenn der Empfänger sagt, hat er nicht gelesen, war im Spamordner dann startet mit der Mail keine Frist, dann hat die Mail keine Bedeutung.
In der Praxis wird natürlich vieles per Mail gemacht, wenn beide Parteien einverstanden sind, und es keins der Geschäfte ist, für die Schriftform erforderlich ist, dann wird nach Mailbestellung geliefert oder eine per Mail gemachte Kündigung bestätigt, und damit ist das Geschäft zustande gekommen.
Es ist eben ein "Hinweis".
Auf einer Kündigung würde es nichts nützen
Kommt drauf an.
Wenn der Vertrag, der gekündigt werden soll elektronisch geschlossen wurde, wäre ein entsprechendes Formerfordernis als unangemessene Benachteiligung unwirksam.
Es kommt sehr drauf an, was dort geschickt wird.
Verträge bedürfen i.d.R. nicht der Schriftform, ergo muss auch nichts unterschrieben werden.
Ja schon, aber wozu sollte man dann diesen Hinweis dazu schreiben?