Staatsanwaltschaft hat Fall an Stadt/Bußgeldstelle abgegeben - nun nur noch Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
ich bin 24 Jahre alt (damals 23) und wurde Mitte März mit meinem 50er Roller auf der Heimfahrt von der Schule von der Polizei angehalten, da mein Verkehrskennzeichnen (ca. 2 Wochen) abgelaufen war. Dies war mir bis dahin jedoch nicht bewusst gewesen. Der recht nette Polizeibeamte machte mir klar dass es dennoch eine Straftat sei und so nahm er direkt meine Aussage auf. Er meinte jedoch damals schon, dass - sofern ich noch nicht aufgefallen sei - nichts schlimmeres zu befürchten habe.
Nun - genau 4 Monate später - habe ich noch keinen Brief oder irgendeine Nachricht bekommen. Also rief ich heute bei der Polzeistelle an, die mir das entsprechende Aktenzeichen durchgab, um mich damit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Dort angerufen, sagten diese mir dass die Akte an die Stadt / Bußgeldstelle(auf Höhe der ich damals erwischt wurde - war eine Bundesstraße) abgegeben wurde. Dort konnte die Dame am Telefon jedoch nichts mit mit dem Aktenzeichen anfangen und leitete mich nochmals an die Bußgeldstelle weiter. Auch dort konnte ich nicht erfasst werden. Die Frau dort meinte, wenn es jetzt schon 4 Monate her sei, solle ich noch 4 Wochen warten, dann könne ich davon ausgehen das nichts mehr komme. Auf meine Frage, ob ich jemals einen Bescheid bekomme, ob das Verfahren eingestellt wird, konnte sie mir leider keine Auskunft geben.
Nun meine Frage(n), da ich trotzdem aktuell keine Ruhe finde: 1. Da es an die Bußgeldstelle abgegeben wurde: Ist es nun keine Straftat mehr sondern nur noch eine >Ordnungswidrigkeit<? 2. Wie lange muss ich konkret warten, bis ich sicher sein kann, dass es eingestellt oder gar verjährt ist?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
2 Antworten
1.Da es an die Bußgeldstelle abgegeben wurde: Ist es nun keine Straftat mehr sondern nur noch eine >Ordnungswidrigkeit<?
So ist es. Du musst nun also nur noch mit einem Bußgeld rechnen, das Strafverfahren wurde eingestellt.
2.Wie lange muss ich konkret warten, bis ich sicher sein kann, dass es eingestellt oder gar verjährt ist?
Das kommt darauf an wann die Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde erfolgte. An diesem Tag begann die Verfolgungsverjährung, wird innerhalb von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid erlassen dann ist die Sache verjährt.
Vielen Dank Crack für deine Antwort!! Hilft mir sehr weiter :-)
das verfahren ist mit sicherheit eingestellt worden.
die Frist von 4 monaten ist absolut unrealistisch.
du bist frei!!!!!!!!!!!!
lg,
Ja ich bin frei. Danke schon mal für die Antworten. Ich hätte einfach ein besseres Gefühl zu wissen was kommt, statt täglich voller Ungewissheit den Briefkasten zu öffnen. Wenn ich wüsste ob es eine Owi ist, könnte ich mich eher an den Verjährungsfristen orientieren..
Woher nimmst Du Dein "Wissen" ?
Was ist an 4 Monaten unrealistisch?
Na klar ist er frei, oder habe ich das mit der Untersuchungshaft überlesen?