Staatsanwaltschaft hat Fall an Stadt/Bußgeldstelle abgegeben - nun nur noch Ordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.Da es an die Bußgeldstelle abgegeben wurde: Ist es nun keine Straftat mehr sondern nur noch eine >Ordnungswidrigkeit<?

So ist es. Du musst nun also nur noch mit einem Bußgeld rechnen, das Strafverfahren wurde eingestellt.

2.Wie lange muss ich konkret warten, bis ich sicher sein kann, dass es eingestellt oder gar verjährt ist?

Das kommt darauf an wann die Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde erfolgte. An diesem Tag begann die Verfolgungsverjährung, wird innerhalb von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid erlassen dann ist die Sache verjährt.

samu1990 
Fragesteller
 17.07.2014, 21:03

Vielen Dank Crack für deine Antwort!! Hilft mir sehr weiter :-)

das verfahren ist mit sicherheit eingestellt worden.

die Frist von 4 monaten ist absolut unrealistisch.

du bist frei!!!!!!!!!!!!

lg,

Crack  17.07.2014, 16:39

Woher nimmst Du Dein "Wissen" ?

Was ist an 4 Monaten unrealistisch?

Na klar ist er frei, oder habe ich das mit der Untersuchungshaft überlesen?

samu1990 
Fragesteller
 17.07.2014, 18:04
@Crack

Ja ich bin frei. Danke schon mal für die Antworten. Ich hätte einfach ein besseres Gefühl zu wissen was kommt, statt täglich voller Ungewissheit den Briefkasten zu öffnen. Wenn ich wüsste ob es eine Owi ist, könnte ich mich eher an den Verjährungsfristen orientieren..