Anzeige bei Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen
Hallo liebe Gemeinde, bitte helft mir mal auf die Sprünge. Habe zwar Google, Wikipedia und die SuFu schon benutzt, habe jedoch noch keine plausible Antwort auf meine Frage bekommen.
Wenn ich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat erstatte, dann bekomme ich doch für diesen Fall auch ein Aktenzeichen genannt, oder? Jedenfalls war das mal so, ist das heute immer noch so?
Gibt es auch die Möglichkeit, dass man kein Aktenzeichen genannt bekommt?
Danke vorab. Gruß Werner
6 Antworten
Sowie man eine Klage bei der Staatsanwaltschaft erhebt, bekommt der Vorgang auch ein Aktenzeichen; dieser Vorgang muss ja schließlich irgendwie abgelegt werden. lg Lilo
Gibt es auch die Möglichkeit, dass man kein Aktenzeichen genannt bekommt?
Nö, die gibt es nicht; wie sollen die sonst den Fall zuordnen?
Der "Betroffene" erhält schriftlich sein Aktenzeichen; Fremde natürlich nicht
Man muß zwingend zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige unterscheiden. Bei einer reinen Strafanzeige bestehen für den Anzeigenden (bis auf § 171 StPO) keine weitergehenden Ansprüche, auch nicht hinsichtlich Informationen über ein mögliches Strafverfahren, bei einem Strafantrag kann dieser einmalig zurückgezogen werden. Bei jedem beliebigen Offizialdelikt kann man Anzeige stellen, auch gegen die Staatsanwaltschaft in einem bestimmten Prozeß z.B. in Berlin, weil man aufgrund der Berichterstattung Rechtsbeugung vermutet, ohne selber betroffen zu sein. Warum sollte hier über das laufende Verfahren unterrichtet werden?
Anders sieht es eben bei Strafanträgen vor, wobei die meisten Strafanzeigen (Körperverletzung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Datenmißbrauch, Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, Diebstahl geringwertiger Sachen ...) nur in Verbindung mit einem Strafantrag verfolgt werden, viele davon einen Strafantrag als Verfolgungsvoraussetzung besitzen. Deshalb kann der falsche Eindruck entstehen, daß bei jeder Strafganzeige eine Benachrichtigung über das Aktenzeichen während des laufenden Verfahrens erfolge.
Da bei Strafanzeigen der Staat der Kläger ist, ist eine interne Vergabe zwar notwendig, aber eine Benennung gegenüber den Anzeigenden nicht.
Es gibt IMMER ein Aktenzeichen.
Habe selbst letztens Anzeige erstatten müssen. Aktenzeichen gibt's nicht mehr, das heißt jetzt Vorgangs Nummer (VgNr)! Diese musst du aber auf jeden Fall bekommen! Gruß Wardrow
Ja sicher bekommst du ein Aktenzeichen. Das wird bearbeitet und du bekommst darüber auch einen Brief..Wie soll sowas sonst bearbeitet werden? LG
Mir wollte jemand erzählen, dass es bei solchen Anzeigen nur interne Aktenzeichen gibt, welche nicht herausgegeben werden dürfen. Darum der Zusatz.