Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort?

6 Antworten

Woher das kommt steht hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

böse Zungen behaupten immer mal wieder das der Staatsanwalt keine Zeit oder keine Lust gehabt hat sich weiter damit zu beschäftigen. Die Anklage wegen dem hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

bleibt Dir also erspart.

Nun kann, und wird höchstwahrscheinlich auch noch, ein Bußgeldbescheid der Ordnugsbehörde kommen. Mindestens wegen des Überfahrens der Absperrung.

Dass du nicht auf das Eintreffen der Polizei gewartet, sondern im Prinzip Fahrerflucht begangen hast. Egal was für ein Unfall, man muss immer direkt die Polizei verständigen und dort bleiben.

Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft keine Klage gegen dich erheben wird.

Eine der Ordnungswidrigkeit/en, die noch in Betracht kommen ist z. B. das überfahren der Vollabsperrung. - Das siehst du dann im Bußgeldbescheid.

Wenn im Bußgeldbescheid etwas drin steht, was nicht stimmt, muss man dem innerhalb der Frist widersprechen; nicht abwarten. Wenn dir Punkte und Fahrverbot ausgesprochen werden, solltest du evtl. einen Rechtsanwalt konsultieren.

Das Strafverfahren wegen der Unfallflucht wurde eingestellt.

Dich könnte aber noch ein Bußgeld wegen Ordnungswiedrigkeiten, zum Beispiel wegen dem fahren durch die gesperrte Straße erwarten.

Das bedeutet, dass das Strafverfahren gegen dich eingestellt wurde, du möglicherweise aber nich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit bezahlen musst

Für was kann das Bußgeld sein? und darf ich also meinen Führerschein behalten?