Sperrvermerk sinnvoll?

6 Antworten

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Der Sperrvermerk lohnt sich, meiner Meinung nach, wenn Du Konfessionsfrei bist gerade NICHT!

Die Bank fragt beim BZST Deine Konfessionszugehörigkeit nach. Und erhält dann als Ergebnis "Konfessionslos" oder besser ausgedrückt: "Keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession zugeordnet". Dementsprechend wird die Bank dann für Dich auch keine Kirchensteuer berechnen und abführen.

Läßt Du nun die Abfrage beim BZST sperren. Erhält die Bank das selbe Ergebnis, also keine Religionsteuer berechnen. Allerdings erhält Dein Finanzamt dann die Information, dass Du den Sperrvermerk angelegt hast und Du musst die Kapitalerträge dann über die Steuererklärung angeben.

Der Sperrvermerk macht nur dann einen Sinn, wenn Du einfach nicht willst, das die Bank deine Religion erfährt. Aber wie gesagt, dass heißt dann auch: entsprechende Steuererklärung.

Alle deutschen Kreditinstitute, Versicherungen usw. müssen beim "Zentralfinanzamt" die Religionszugehörigkeit abfragen und ab 1.1.2015 von allen Guthabenzinsen Kirchensteuer abziehen.

Wer da nicht mitmacht (Sperrvermerk) wird dem Finanzamt und dem Kirchststeueramt gemeldet!

Lisa919 
Fragesteller
 25.12.2014, 20:14

ja ganz toll die antwort..

ich habe ja keine religion.. deswegen war meine frage ob in dieser situation ein sperrvermerk sinnvoll wäre

Vermieterheini1  26.12.2014, 07:09
@Lisa919

Hallo Lisa919,

die Antwort auf deine Frage habe ich sehr wohl geschrieben!

Es ist mein zweiter Satz: "Wer da nicht mitmacht (Sperrvermerk) wird dem Finanzamt und dem Kirchenststeueramt gemeldet!"

Wenn du deine Religionszugehörigkeit (= sinngemäß "Keine Religionszugehörigkeit") für die Abfrage durch Kreditinstitute, Versicherungen, usw. sperren läßt, dann wirst du automatisch an das Finanzamt und dem Kirchenststeueramt gemeldet.

Die Meldung an das Kirchensteueramt wird dir vermutlich nicht all zu sehr weh tun, aber das Finanzamt kann dich wegen dem Sperrvermerk jährlich zur termingerechten Abgabe einer Einkomensteuererklärung INCLUSIVE Anlage KAP auffordern bzw. mit Friststetzung anmahnen. Ich weis nicht ob das "Aufforderungs- bzw. Mahnprogramm" vom Finanzamt die Religionszugehörigkeit prüft.

Ich verstehe dein Motiv für deine Sperrvermerk-Frage nicht. In dem Vasallen-Totalüberwachungsstaat Germany sollte man doch alles unterlassen was die Obrigkeit auf einen aufmerksam macht. Dein Sperrvermerk würde mit Sicherheit Aufmerksamkeit erregen.

Ich hab dafür extra beim Bundesamt für Steuern nachgefragt ! Die Kirchensteuer die deine Bank abführen soll sind die Steuern die sich aus Zinserträgen ergibt ! Diesem Vorgehen kannst du widersprechen und mit deiner Steuererklärung machen !

Da du konfessionsfrei bist fallen da auch keine Steuern an ! Also führt die Bank auch keine ab !

Lisa919 
Fragesteller
 15.05.2014, 17:37

also gibt es für mich keinen unterschied, ob ich einen antrag auf sperrvermerk stelle oder nicht?! da beides mal die selbe rückmeldung von der bank (=keine steuern abzugeben) kommt?! :D

Lkwfahrer1003  15.05.2014, 17:46
@Lisa919

genau...

Die Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sollte auch aus der Steueridentifikationsnummer hervor gehen, wenn Sie das gemeldet haben.

Vermieterheini1  24.12.2014, 10:22

Die "Religionszugehörigkeit" steht NICHT "kodiert" in der Steueridentifikationsnummer!

Von welchem Sperrvermerk redest du? - Wenn du keiner christlichen Konfession mit Kirchensteuerpflicht angehörst, brauchst du auch nirgendwo eine Sperrvermerk.