Sperrmüll-plünderer, ist das so ganz legal?

6 Antworten

Spermüllpiraterie ist illegal.

Die Altwaren gehen ins Eigentum des Verwerters über, sobald sie zur Abholung bereitgestellt werden (was im Einvernehmen mit der Kommune ggf. bereits am Vortag bzw. Vorabend erfolgen darf).

Ruf die Freunde & Helfer, die sollen ein bißchen Präsenz zeigen.

In unserem Landkreis wurde im vergangenen einige osteuropäische Altmetallsammler vom Umweltamt angezeigt. Seither ist hier Ruhe. Sobald ein Streifenwagen sichtbar wird, werden die klapprigen Sprinter und Ducatos mit Kennzichen von hinter der Weichsel unsichtbar.

Das Problem ist nicht nur der Wertstoffdiebstahl, sondern hauptsächlich das Durcheinanderwerfen von getrennt aufgebauten Abfällen, teilweise sogar auf die Fahrbahn.

Also scheucht sie fort.


In Oberösterreich gab es das auch in verschiedenen Gemeinden. Wegen diesem Chaos und dann auch noch, dass es an diesen gesammelten Stellen nachher furchtbar ausgeschaut hat und erst viel Arbeit für die Gemeinden waren, wurden diese Sperrmüllsammlungen abgeschafft.
Damals kamen viele Rumänen mit ihren Wägen und Anhängern und nahmen mit, was sie brauchten (wenn du Pech hattest, war es dann auch dein Fahrrad, weil es vor dem Haus stand).
Jetzt kann man 1mal im Jahr bei der Entsorgungsstelle anrufen mit genauer Angabe, was alles entsorgt wird, am Vortag vor das Haus gestellt und abgeholt. Das ist die saubere Lösung.

Ja, wenn die einfach etwas nehmen, ist das Diebstahl. Wenn sie fragen und etwas freiwillig bekommen, ist das legal. Wenn sie falsch parken und andere behindern, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein.

Solange die Fragen und die Leute gewissermassen etwas belästigen ist es legal.

SPERRMÜLL Lieber klingeln, Wer Sperrmüll von der Straße nimmt, entschied ein Gericht, begeht Diebstahl.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13525127.html

Die Antwort ist wie so oft bei Juristen: Es kommt drauf an! Zur Beruhigung aber schon mal soviel: In aller Regel darf man die Sachen mitnehmen!Ein möglicherweise in Betracht kommender Diebstahl bzw. eine Unterschlagung nach den §§ 242, 246 StGB liegt zumeist nicht vor. Es fehlt nämlich an einer für beide Tatbestände erforderlichen Fremdheit der Sachen.Mit der Anmeldung zum Sperrmüll und dem Rausstellen der Gegenstände erklärt der Eigentümer grundsätzlich schlüssig seinen auf Aufgabe seines Eigentums gerichteten Willen und nimmt damit eine sogenannte Dereliktion im Sinne von § 959 BGB vor. Gerade die oben genannten Gedanken deuten auf einen solchen Willen hin.Infolgedessen werden die raus gestellten Gegenstände herrenlos und stehen damit in niemandes Eigentum. Aus diesem Grund kann sie auch grundsätzlich jedermann mitnehmen und sich aneignen.
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/

Warum Sie Sperrmüll nicht einfach mitnehmen dürfen„Eine herrenlose bewegliche Sache darf generell jeder mitnehmen“, heißt es im Gesetz. Doch gilt das auch für Sperrmüll am Straßenrand? Anwälte warnen: Einfach zugreifen kann schnell teuer werden.
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article149067397/Warum-Sie-Sperrmuell-nicht-einfach-mitnehmen-duerfen.html

Bei uns hat man die allgemeinen Sperrmüllaktionen auch abgeschafft. Man muss jetzt im Einzelfall anrufen und den Sperrmüll entgeltlich bestellen oder man bringt ihn zum sogenannten "Betriebshof" oder Mülldeponie.In grossen Städten werden die Zufahrtsstrassen zu den Betriebshöfen aber auch belagert.

Illegal ist das schon, die Polizei kannst du da auf jeden Fall alamieren.