Spendenbescheinigung Förderverein-Sponsor

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Wenn ihr ein Förderverein seit, habt ihr eine Eintragung im Vereinsregister und (ich hoffe) auch eine "Gemeinnützigkeitsanerkennung" vom Finanzamt. Wenn das so der Fall ist, soll Euch der Sponsor auf das Vereinskonto (nicht bar) das Geld überweisen. Nach Eingang des Betrages kann nun der Förderverein unter Nennung des vom Finanzamt dem Verein mitgeteilten "Annerkennungstextes" und/oder der vom Finanzamt erteilten "Befreiungsnummer" an den Sponsor eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Ein Sponsor kann mit einem Beleg "Betrag erhalten" usw. nichts anfangen, da damit gegenüber dem Finanzamt nichts zu machen ist.

Caschpar 
Fragesteller
 29.04.2011, 17:07

Ich bin nur ein Schüler, aber der Förderverein hat selbstverständlich diese Gemeinnützigkeitsanerkennung. Unser Sponsor möchte gerne bar spenden - ist das nicht möglich? Der Sponsor kriegt sicherlich die Spendenbescheinigung, aber wir brauchen doch sicherlich auch irgendeine Quittung, dass wir das Geld erhalten haben?

jockl  29.04.2011, 17:15
@Caschpar

Wenn nur das das Problem ist, ist die dazu eine Lösung das einfachste der Welt. Ein/e Berechtigte/r stellt eine Quittung aus, dafür gibt es Vordrucke mit Durchschrift, der Spender/sponsor erhält das Original, im Verein verbleibt die Durchschrift und gut ist´s.

uhellweg  30.04.2011, 15:49
@jockl

Dake "jockl" genau das hätte ich ihm auch darauf geantwortet.

Danke!

Das ist wirklich nicht einfach/eher kompliziert und die Leiterin hat mehr als recht mit ihren Bedenken. Ehe Euch Sponsoren was geben und das  vom FA als sog. steuermindernde Spende anerkannt müsst Ihr erst als förderungswürdig anerkannt sein.  

Das greift so tief in das Vereinrecht und ggf. in Steuerrecht ein, dass das hier nicht abgehandelt werden kann. Es gibt da Möglichkeiten, um diese zu eroieren wäre eine andere Kontaktvariante zu wählen, denn da Beratung ist bereits unerlaubte Rechtsberatung, sofern diese durch einen Nichtjuristen erfolgt. Sorry.

Der Verein braucht die Anerkennung als gemeinnütziger oder mildtätiger Verein damit er Spendenquittungen ausstellen darf.

Wer Spendenquittungen ausstellt ohne dazu berechtigt zu sein, der macht sich strafbar.

LG TornadoBull

Caschpar 
Fragesteller
 29.04.2011, 17:09

alles klar - in welcher Weise soll mir Ihr Beitrag helfen?

TornadoBull  29.04.2011, 17:34
@Caschpar

Vielleicht sollte erst mal jemand vom Förderverein klären ob dieser als gemeinnützig o.ä. anerkannt ist.

Sollte es so sein, dann dürfen auch Spendenquittungen ausgestellt werden.