Spenden in der Steuererklärung angeben: Was muss ich beachten?

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Wenn Du eine Spendenbescheinigung erhältst, das heißt, wenn das Hospiz vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist, kannst Du die Spende geltend machen. Die Eintragung machst Du im Hauptformular auf der 2. Seite, Dort gibt es die Überschrift "Spenden und Mitgliedsbeiträge". Dort trägst Du den Betrag unter "Steuerbegünstigte Zwecke" ein. Füge den Beleg bei, und damit hast Du alles erledigt.

Helmuthk  30.07.2012, 15:36

Danke für den Stern Helmuthk

Es gibt zwei Möglichkeiten Spenden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend zu machen:

  1. Kontoauszug und Spendenquittung (einfacher Nachweis)
  2. Spendenbescheinigung

Zu 1.:

Oftmals werden nur kleine Beträge gespendet bei denen sich die Ausstellung einer Spendenbescheinigung seitens des Empfängers nicht lohnt weil der Aufwand für Porto, Verwaltung etc. den Spendenbetrag auffressen würde. Daher gibt es die Möglichkeit die an dem Überweisungsformular beigefügte Spendenquittung abzutrennen und zusammen mit der Kopie des Kontoauszugs beim Finanzamt einzureichen. Die Spendenquittung enthält auf der Rückseite, die Bescheinigung, dass die entsprechende Organisation durch Freistellungsbescheids des Finanzamts ... vom ... zum Spendenabzug berechtigt ist. Der Kontoauszug wird benötigt um erkennen zu können wann die Spende getätigt wurde.

Zu 2.:

Spendenbescheinigungen werden immer dann durch das Finanzamt verlangt, wenn eine einzelne Spende mindestens 100,- € beträgt. Ausnahme Spenden an politische Parteien. Hier ist immer eine Spendenbescheinigung auszustellen. Bei Spendenbescheinigungen muß kein Kontoauszug beigefügt werden, weil diese den Text der Spendenabzugsberechtigung sowie den Tag der Spende enthalten.

Hinweis:

Entgegen allen Behauptungen gibt es für Spenden keinen Freibetrag. Jede Spende muß ab dem ersten Euro nachgewiesen werden.

Einige Finanzämter haben jedoch für sich intern geregelt Spenden bis zu einem gewissen Betrag nicht zu beanstanden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies für alle Finanzämter gültig ist bzw. dass man darauf einen Rechtsanspruch hat.

Die von Dir getätigten Spenden an das Kinder-Hospiz trägst Du in die Zeile 49 und dort bei der Kennziffer 123 des Mantelbogens ein.

Im Mantelbogen der normalen - also nicht der vereinfachten - Steuererklärung (ESt 1 A 2011) in den Zeilen 49 bis 57 kannst du Spenden angeben. Wichtig ist, entweder die Spendenbescheinigung oder aber einen Kontoauszug, aus dem man die Spendenzahlung erkennen kann, der Steuererklärung als Beleg beifügen.

http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/#steuererklaerung_2011

Wir spenden auch immer und können es ganz normal absetzen. Es gibt da meines Wissens nach keine bestimmten Zwecke. Welcher Bogen kann ich Dir leider nicht sagen, macht bei uns der Steuerberater.

phsss  27.06.2012, 10:28

doch gibt es :

  • mildtätige/gemeinnützige Zwecke
  • Spenden an politische Parteien etc.

Ja unter Sonderausgaben. LG Funnyhanni

Helmuthk  27.06.2012, 10:25

Nein, in das Hauptformular!