Sparkassenbuch unauffindbar
Hallo,
ich hatte eben ein Sparbuch (Sparkasse) bei meiner Bank eröffnet und der Berater sagte mir das ich bereits 1 habe, die Summe ist mit 1000€ nicht unbedenklich.
Wahrscheinlich haben meine Eltern das damals angelegt, aber die Wissen leider nicht mehr wo das Sparbuch sein könnte.
Mein Berater riet mir nun das Buch sperren zu lassen, ich würde das Geld allerdings erst in 4 Wochen erhalten, seine Begründung das müsse über ein Gericht geschehe verstand ich allerdings nicht wirklich.
Nun frage ich mich, warum ich auf mein eigenes Geld warten muss, klar habe ich das Buch verloren aber mit meinem Personalausweis lasse ich mich ja Verifizieren.
- Komm ich vor den 2 Wochen dennoch nicht an mein Geld?
- Und kann ich das gerade erst erstellte Auflösen lassen 20€, oder fallen da kosten an.?
Danke, den Stern verteil ich sicher wenn das für manche ein Kriterium zum Helfen ist. :)
2 Antworten
Das Sparbuch muss für kraftlos erklärt werden. Das wird dann in einer amtlichen Mitteilung veröffentlicht. Dort könnte jemand der sagt, es ist meins und nicht das desjenigen, der die Kraftloserklärung beantragt hat, noch Einwände vortragen. Das geschieht in der Praxis aber einfach niemals. Wenn die Fristen dann verstrichen sind, bekommst Du Dein Geld. An dieser Regelung führt kein Weg vorbei, dass macht aber auch die Bank für Dich. Vorher ist das leider nicht möglich.
http://www.sparbuch-alternativen.de/sparbuch-verloren/ Hier ist allens bestens aufgeführt und sollte Dir weiter helfen. Da die Bank ja weiß, dass Du über ein Guthaben von 1000 Euro verfügst, kannst Du ja fragen, ob sie Dir kurzfristig einen Kredit über diese Summe geben können (Dispokredit). Dann zahlst Du zwar Zinsen, aber kannst über Dein Geld verfügen. Dein anderes Sparbuch kannst Du sofort wieder auflösen. Soweit ich weiß, fallen keine Kosten an.