Sparkassenbuch unauffindbar

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Das Sparbuch muss für kraftlos erklärt werden. Das wird dann in einer amtlichen Mitteilung veröffentlicht. Dort könnte jemand der sagt, es ist meins und nicht das desjenigen, der die Kraftloserklärung beantragt hat, noch Einwände vortragen. Das geschieht in der Praxis aber einfach niemals. Wenn die Fristen dann verstrichen sind, bekommst Du Dein Geld. An dieser Regelung führt kein Weg vorbei, dass macht aber auch die Bank für Dich. Vorher ist das leider nicht möglich.

http://www.sparbuch-alternativen.de/sparbuch-verloren/ Hier ist allens bestens aufgeführt und sollte Dir weiter helfen. Da die Bank ja weiß, dass Du über ein Guthaben von 1000 Euro verfügst, kannst Du ja fragen, ob sie Dir kurzfristig einen Kredit über diese Summe geben können (Dispokredit). Dann zahlst Du zwar Zinsen, aber kannst über Dein Geld verfügen. Dein anderes Sparbuch kannst Du sofort wieder auflösen. Soweit ich weiß, fallen keine Kosten an.