Sparbuch gepfändet,Sparbuch auflösen?

4 Antworten

Was kann ich tun?

Nichts. Solange die Bank darauf besteht, daß Deine Oma den Verlust bestätigt, dann muß Deine Oma das auch tun. Eventuell ist das Sparbuch so angelegt worden, daß nur eine gemeinsame Verfügung möglich ist? Kannst Du ja nicht prüfen, da Dir das Sparbuch nicht vorliegt und Du einen entsprechenden Vermerk nicht lesen kannst.

Siehe aber auch http://www.rechtslexikon.net/d/sparbuch/sparbuch.htm

Ich verstehe den letzten Abschnitt so: Wenn Deine Oma das Sparbuch mal angelegt und Geld eingezahlt hat - auch auf Deinen Namen - müßte sie Dir das Sparbuch erst einmal geben, damit Dir auch das Guthaben selbst gehört. Und daher muß Deine Oma der Bank tatsächlich bestätigen, daß sie das Sparbuch eben nicht mehr hat.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:04

Nein so wurde es nicht angelegt,um es zu sperren musste meine Oma auch nichts dazu sagen geschweige denn irgendwas anderes ..
Was wäre denn wenn meine Oma gestorben wäre in dem Zeitraum wo das Sparbuch bei ihr lag?.........

GanMar  26.04.2017, 10:13
@Pipapo13

Da stellt sich doch die Frage, warum Deine Oma im Besitz Deines Sparbuches war und warum die Bank seinerzeit davon Kenntnis erlangt hat. Dazu muß es ja irgendwelche Aufzeichnungen in der Bank geben. Und über den Inhalt dieser Aufzeichnungen solltest Du Dir Auskunft geben lassen.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:12

Und wenn man sein Sparbuch verliert & es findet jemand kann jede Sau damit Geld abheben! Ich habe es verloren & bin Eigentümer und bekomme mein Geld nicht ? Was ist das?.. und warum kann mir denn die Sparkasse nicht einfach ein neues Sparbuch ausstellen?
Die 10€ Gebühren für die Sperrung konnten sie mir auch innerhalb von 1 Minute von Konto abbuchen

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:18

Weil ich ein ehrlicher Mensch bin und bei der Bank gesagt habe das es bei meiner Oma lag,und auch teilweise bei mir!
Aber deswegen läuft es trotzdem über meinen Namen !!! Ich verstehe es nicht.
Und wenn ich "Eigentümer" zur Bank gehe und sage das ich es nicht auffinden kann dann gibt's da nichts dran zuzweifeln! Weil es mein Geld,mein Sparbuch ist !

GanMar  26.04.2017, 10:33
@Pipapo13

und bei der Bank gesagt habe das es bei meiner Oma lag

"Leistet der Schuldner ohne Vorlage der Urkunde an den ihm bekannten bisherigen Gläubiger, so kann er sich nicht auf § 407 BGB berufen, da dieser von § 808 Abs. 2 BGB verdrängt wird." aus http://www.rechtslexikon.net/d/legitimationspapier/legitimationspapier.htm Du hast der Bank gegenüber erklärt, Du hättest das Sparbuch Deiner Oma gegeben. Somit muß die Bank auch prüfen, ob es sich dabei eventuell um eine Abtretung an Deine Oma gehandelt hat.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:37

Ja und kann ich nicht einfach ein neues bekommen ?

GanMar  26.04.2017, 10:51
@Pipapo13

Ja und kann ich nicht einfach ein neues bekommen ?

Doch, sobald Deine Oma erklärt, daß sie das Sparbuch, welches ihr aus der Bank eventuell bekannten Gründen von Dir selbst - möglicherweise als Sicherheit für einen Privatkredit? - übergeben wurde, verloren hat.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:46

Und es geht ja auch darum das meine Oma für sowas auch einfach keine Zeit hat,und somal wir nicht im gleichen Ort wohnen und sie keinen Führerschein hat!

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:47

& außerdem spielt es doch keine Rolle! Jetzt ist es doch eh gesperrt ! Was interessiert es denn noch ob meine Oma bestätigt das es nichtmehr da ist

GanMar  26.04.2017, 11:07
@Pipapo13

Was interessiert es denn noch ob meine Oma bestätigt das es nichtmehr da ist

Es spielt eben eine sehr große Rolle! Warum verstehst Du das nicht? Üblicherweise übergibt man sein Sparbuch jemand anderem, damit dieses als Sicherheit für irgend etwas dient. Beispielsweise habe ich meinem Vermieter ein Sparbuch auf meinen Namen als Mietkaution übergeben. Damit sich mein Vermieter nicht mit Zinsgutschriften und Steuerbescheinigungen für Kapital herumschlagen muß, welches nicht sein Kapital ist. Das ist im Mietvertrag auch so vermerkt. Und mein Vermieter hat meiner Bank den Mietvertrag vorgelegt und somit existiert zu dem Sparbuch ein Zessionsvermerk. Ohne die Zustimmung meines Vermieters kann weder das Sparguthaben an mich ausgezahlt noch mir ein neues Sparbuch als Ersatzurkunde ausgestellt werden.

Wenn Du der Bank also erklärst, Du hättest das Sparbuch Deiner Oma gegeben, so muß Deine Oma eben zustimmen, daß Dir eine Ersatzurkunde ausgestellt werden kann. Kann ja sein, daß Du das Buch Deiner Oma als Kaution irgendwofür gegeben hast. Und genau das muß Deine Oma der Bank gegenüber entweder erklären oder verneinen. Und solange sie das nicht tut, bekommst Du vermutlich auch kein neues Sparbuch.

Und letztendlich solltest Du mal überlegen, warum Du diese Diskussion hier auf diesem Portal seit mehr als einer Stunde führst. Deine Bank hätte Dir das alles in fünf Minuten erklärt, als Du dort warst, um das Sparbuch sperren zu lassen. Das hätte Dir viel Zeit und uns eine Menge Spekulation erspart. Und Du hättest eine qualifizierte Antwort bekommen. Wäre das nicht viel zielführender gewesen?

Pipapo13 
Fragesteller
 27.04.2017, 11:37

Meint ihr es reicht eine Vollmacht ?

Der Sachverhalt muss sich anders zugetragen haben.

Ein Inkassobüro hat sicherlich nicht das Sparbuch "gepfändet".

Woher hatten die denn Kenntnis von dem Sparkonto?

Du solltest mal im persönlichen Gespräch mit der kontoführenden Bank erfragen, welche Klauseln bei dem Sparkonto hinterlegt sind, wenn Deine Großmutter als Ansprechpartnerin für die Bank fungieren soll!

GanMar  26.04.2017, 11:15

Eine Pfändung erstreckt sich auf alle Konten, Sparguthaben, Wertpapierdepots, Schließfachinhalte usw. eines Kunden bei einer Bank. Da wird nicht hinter dem Girokonto eine Grenze gezogen.

Und wer pfänden will, schreibt mal einfach alle Banken in der Umgebung an, die das Drittschuldner in Frage kommen.

Throner  26.04.2017, 11:25
@GanMar

Da nur von einem Sparkonto die Rede ist, gehe ich naturgemäss davon aus, dass dort auch nur das Sparkonto existiert.

Deshalb meine Fragestellung!

Wieso wird deine Oma angerufen, wenn es auf deinen Namen läuft oder heisst es nur wegen "Enkelin Pipapo"? Das ist etwas ganz anderes.

Wer hat denn das Sparbuch gepfändet?

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:07

Nein es läuft alles über meinen Namen ich bin 22 Jahre alt kann mich ausweisen und will einfach nur mein Geld davon haben! Und die Sparkassen Mitarbeiterin meinte das erst meine Oma das ok geben muss,was voll Quatsch ist weil es MEIN GELD ist
Von einem Inkasso unternehmen

Heidrun1962a  26.04.2017, 10:10
@Pipapo13

Wenn alles auf deinen Namen läuft, dann gehört dir das Geld. Wie kommt denn die Sparkasse darauf, dass es deiner Oma gehört? 

Bei einer Pfändung kommst du aber nicht an das Geld. Bei Sparkonten gibt es auch keinen Pfändungsfreibetrag.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:15

Ja weil meine Oma immer Geld eingezahlt hat sagten sie zu mir .. ja und ? Hätte meine kleine Schwester Geld eingezahlt hätte die für die Auflösung erst ihr okay geben müssen oder was ?... ich verstehe es einfach nicht.

Ja ich weiß aber die Sparkassen Tante meinte das sie von meinem Sparbuch auf ein Sparkassenkonto den Pflndungsbetrag zahlen könnte,und ich das restliche Geld ausgezahlt bekomme ! Jetzt nur das Ding mit der Oma..
Was soll ich nun machen?

Und ist es nicht möglich das man am Schalter ein neues Sparbuch bekommt oder ein schreiben das man an sein EIGENES Geld kommt ?

Heidrun1962a  26.04.2017, 20:07
@Pipapo13

Nur weil deine Oma Geld auf "dein" Sparbuch eingezahlt hat, gehört es nicht deiner Oma. Es steht auch bei Einzahlungen nie dabei wer das eingezahlt hat. 

Dann würde das Gehalt ja auch immer meiner Firma gehören, nur weil sie das auf mein Konto einzahlt.

Es wird schon so sein, dass das Konto auf den Namen deiner Oma lautet und sie nur für dich dort gespart hat. 

Ohne Unterschrift von dem Sparbuchbesitzer gibt es kein neues Sparbuch. Also musst du deine Oma wohl "mit ins Boot holen".

Wenn es auf Deinen Namen läuft solltest Du mal bei der Bank fragen was denn Deine Oma damit zu tun hat.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 10:03

Das habe ich,die meinten weil es die ganze Zeit im Besitz von meiner Oma war. Ja und ? Was wäre wenn meine Oma verstorben wäre ?

Throner  26.04.2017, 11:08
@Pipapo13

Dann müsste ein Erbschein vorlegt werden, ganz einfach!

GanMar  26.04.2017, 11:11
@Pipapo13

Was wäre wenn meine Oma verstorben wäre ?

Dann hätte der Erbe Deiner Oma die entsprechende Erklärung abgeben müssen.

Nightlover70  26.04.2017, 14:02

Das ist doch alles Käse.

Man braucht keinen Erbschein für ein Sparbuch welches auf einen selbst ausgestellt ist. Nachdem man volljährig ist, ist man dann derjenige der Verfügungsgewalt darüber hat.

Ich würde es auch genau so der Bank mitteilen. Erklärend kannst Du ja ruhig sagen, weshalb Du Deine Oma da gerne raushalten würdest.

Pipapo13 
Fragesteller
 26.04.2017, 16:00

Der Meinung bin ich auch.