Sozialversicherungspflicht bei bezahlter Masterarbeit -> Auswirkungen auf laufenden Riester-Vertrag?

4 Antworten

Hallo moreblack, fürs Riestern reicht ein Monat mit geringfügiger Beschäftigung und freiwilliger voller Einzahlung in die Rentenkasse - (afair 19€ Mindestbeitrag - so wars zumindest vor ein paar Jahren)

Schau mal nach, wie Du da gemeldet bist - fürs laufende Jahr 2015 solltest Du das eventuell noch nachträglich (wie gesagt, ein Monat reicht) ändern können.

Die 700€ aktuell sind wie andere schon gesagt haben wohl eher Selbstständigkeit - da haut Riestern so nicht hin. Aber ein Monat pro Jahr als versicherungspflichtiger Minijob und freiwilliger voller Rentenversicherung zusätzlich und alles klappt.

(ohhh, sehe gerade, die Berechnung hat sich mit der Änderung auf 450€ verändert - bitte im Detail nochmal jemanden fragen, der sich aktuell damit beschäftigt - ich habe aktuell keine Minijobber)

Ahem. Wenn Du schreibst:

" Es ist nicht wirklich eine Werkstudententätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung. Im Vertrag steht nur drin, man erhält eine Vergütung von 700€ und dass man bezüglich Steuern sich selbst drum kümmern muss."

dann bedeutet das, dass es sich um eine Honorartätigkeit handelt. Diese Einkünfte sind im Rahmen der EStE zu versteuern (auch wenn hier keine Steuerpflicht erwachsen wird aufgrund der Freibeträge), entweder als Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Zu klären wäre hier u.a., ob Du ggfs. Nachzahlungen an die KK leisten musst. Oder wurden der KK diese Einnahmen bereits gemeldet?

Von den 700€ gibt es keine Abzüge.

Da sollte es aber Abzüge zur Rentenversicherung geben, wenn dies eine Werkstudententätigkeit ist.

Muss man diese 700€ irgendwo "melden"? Steuern würden ja sowieso keine anfallen (Jahressumme wäre ja 6300€). Aber muss man da irgendwas an die Rentenversicherung melden?

Arbeitgeber sind für die korrekte Anmeldung und Abführung der Beiträge verantwortlich oder bist du selbständig? Diese elementare Information fehlt nämlich lustigerweise in deiner Frage.

Der bisherige Riestervertrag läuft seit Beginn der geringfügigen Beschäftigung

Hast du damals für die geringfügige Beschäftigung (nach altem Recht bis 2012) RV-Beiträge gezahlt? Ansonsten warst du nicht förderfähig und hast keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage.

Zulagenanspruch ist gegeben wenn an mind. 1 Tag im Kalenderjahr Förderfähigkeit vorlag.

Bei 6.300,- € Jahresbrutto wären die 60,- € nächstes Jahr auch nicht mehr ausreichend um die volle Zulage abzugreifen. Du müsstest mind. 8,17 € pro Monat in den Vertrag einzahlen.

moreblack 
Fragesteller
 22.10.2015, 13:15

Die 700€ sind ja eben das merkwürdige, das kann ich selber nicht genau sagen.

Habe das jetzt nicht wirklich hinterfragt, da man ja auch vom Arbeitgeber bezüglich der Bewertung der Masterarbeit abhängig ist, und es sicher nicht so gut ankommt, wenn man Geschäftspraktiken hinterfragt.

Aber offensichtlich wird das schon seit Jahren so gehandhabt. Es ist nicht wirklich eine Werkstudententätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung. Im Vertrag steht nur drin, man erhält eine Vergütung von 700€ und dass man bezüglich Steuern sich selbst drum kümmern muss.

Der vorige geringfügige Job war mit Abfuhr von RV-Beiträgen.

kevin1905  22.10.2015, 15:31
@moreblack

Im Vertrag steht nur drin, man erhält eine Vergütung von 700€ und dass man bezüglich Steuern sich selbst drum kümmern muss.

Dann ist es eine Honorartätigkeit, ergo selbständig. Das heißt du "selbst" musst dich "ständig" um alles kümmern, was die korrekte Besteuerung angeht. Buchführungspflicht inklusive.

Keine Förderfähigkeit hieraus.

Riester läuft dieses Jahr so weiter, relevant ist immer das Einkommen des Vorjahres.