Sozialhilfe für Student-verheiratet?

2 Antworten

Wenn ihr verheiratet seit,habt ihr Anspruch auf eine Wohnung,wie groß und wie teuer die bei dir sein darf,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen !!!Deine Verlobte / Frau,hat erst einmal Anspruch auf ALG - 1,sollte das nicht reichen,sollte sie sicherheitshalber gleich einen zusätzlichen Antrag auf Aufstockung beim Jobcenter beantragen,muss aber im ALG - 2 Antrag angeben,das sie schon ALG - 1 beantragt hat.Dir müsste doch als Student eigentlich Bafög - zustehen und dein Kindergeld,bis du mit dem Studium fertig bist oder das 25 Lebensjahr erreicht hast.Wenn du dann Bafög - bekommen solltest und die darin enthaltene Pauschale für die Miete nicht ausreichen,kannst du auf dem Jobcenter noch einen Antrag auf die ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung stellen.Das Bafög - und dein Kindergeld,sowie dein Einkommen ( nach dem Abzug von Freibeträgen ) würden Bedarfsdeckend auf deine Leistungen angerechnet,die dir vom Jobcenter zustehen würden.Du hättest als Bafög - Empfänger,keinen Anspruch auf Wohngeld,das könnte deine Frau dann beantragen,aber dann würde es kein ergänzendes ALG - 2 geben.Such dir einfach im Internet mal einen Wohngeld und einen ALG - 2 Rechner und vergleiche,wo ihr mehr bekommen würdet.

beislraal 
Fragesteller
 02.09.2013, 22:54

also ich bekomme kein bafög, weil ich mich in höhreren Semester befinde...und danke für die ausführliche antwort...super :)

Derzeit nicht. Mit dem Einzug deiner Ehefrau könnte es allerdings sein, dass euch Ansprüche entstehen. Kommt darauf an, was sie so für Einkommen hat.

beislraal 
Fragesteller
 02.09.2013, 15:57

also sie wird ja arbeiten sobald sie sofort eine Stelle findet..also sie wird max. 2 monate arbeitslosengeld beziehen denke ich mal..das sind dann um die 370 euro.

Sommerloch2010  02.09.2013, 16:01
@beislraal
  • In dem Fall kannst du dann (sobald sie bei dir wohnt und eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft besteht) Wohngeld beantragen, weil du als Student vom SGB II ausgeschlossen bist.
  • Sie sollte aufstockend Arbeitslosengeld II beantragen.
beislraal 
Fragesteller
 02.09.2013, 16:18
@Sommerloch2010

danke für die antwort