Sozialamt will Quittungen
Hallo zusammen,
meine Oma ist vor kurzem in ein Pflegeheim gekommen. Überwiegend sollten die Kosten jetzt vom Sozialamt übernommen werden. Die stellen sich aber was quer. Meine Oma hat wohl vor 2 Jahren 2500 € vom Sparbuch abgehoben und das Sozialamt möchte jetzt Quittungen darüber haben, was mit dem Geld passiert ist. Meine Oma ist teilweise dement und weiß nicht mehr wofür sie das Geld gebraucht hat. Damit gibt sich das Sozialamt aber nicht zufrieden. Meine Mutter ist auch seit kurzem ihr Vormund, war es aber vor 2 Jahren noch nicht und die machen ihr jetzt die Hölle heiß und glauben ihr ebend nicht, das das Geld ausgegeben wurde. Weiß irgendwer Rat, wie man aus der Nummer wieder rauskommt? Ich mein, sie könnte ja auch jeden Monat 100 € von den 2500 € für Lebensmittel ausgegeben haben, weil sie mit der Rente nicht hinkam. Wir wissen es leider nicht. Sozialamt gibt sich leider mit der Aussage auch nicht zufrieden. Was solln wir denn jetzt machen?
Lieben Gruß Daniela
3 Antworten
Selber stur bleiben.
Schreiben: Leider wurden im Haushalt der Großmutter keine zu diesem Vorgang gehörigen Belege gefunden. Die Oma ist dement udn kann sich nicht erinnern. Zum Zeitpunkt, an dem das Geld abgehoben wurde, bestand noch keine Betreuung, also kann auch hier keine Quittung gefunden werden.
WENN das Sozialamt dann die Übernahme der Kosten schriftlich verweigert, in den Widerspruch gehen, ggf klagen vor dem Sozialgericht, und zwar mit Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Der VDK hilft dabei (Mitglied muss man aber werden!)
Genau so
Ich würde aber noch drunter setzten: Dies versichern Wir an Eides statt.
(Unterschriften)
Wichtig ist auch der hier! Das stehts nämlich rechtssicher drin.
Der Hintergrund dieser Aktion des Sozialamts ist höchstwahrscheinlich BGB § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers gesetze-im-internet.de/bgb/528.html in Verbindung mit SGB 12 § 93 Übergang von Ansprüchen gesetze-im-internet.de/sgb_12/93.html:
Wenn Oma Geld verschenkt hat, kann sie es zehn Jahre lang zurückfordern, sobald sie verarmt (also hier: Ihre Kosten nicht mehr tragen kann; hier: die Kosten des Pflegeheims).
Nimmt Oma diesen Anspruch nicht wahr, dann muss das Sozialamt dieses Recht wahrnehmen!
Dazu muss das Amt natürlich recherchieren. Selten ist es ein völlig Fremder, der beschenkt wurde. Also wissen die Verwandten in der Regel, wer es war.
Wenn nicht, dann halt nicht. Wenn einem dann die Nachfragen des Amtes zu häufig und zu unangenehm werden, kann man sich beschweren (etwa per Dienstaufsichts-Beschwerde).
Wer aber leugnet, beschenkt worden zu sein von Oma, sollte an StGB § 263 Betrug denken: * (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.*
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Denkbar ist aber auch SGB 12 § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten (1) Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat.
Nach zwei Jahren ohne Antrag auf Leistungen ist ein Vorsatz aber meist schwer erkennbar :-)
Dagegen kannst du klagen beim Sozialgericht und du wirst Erfolg haben wenn die angegebenen Fakten zutreffen