Quittung für Monatskarte (db) nachträglich bekommen?

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Als Quittung gilt die Fahrkarte selbst, auf der der Fahrpreis (und evtl. auch die enthaltene Mehrwertsteuer) aufgedruckt ist.

danke schön! vielleicht reicht es ja dem chef, ich mache es ja zum ersten mal~ich habe aber eigentlich nie eine quittung bei der bahn gesehen/ angeboten bekommen?

ich hab meine aber verloren :/

@Kili009

kann ich vllt irgendwie im Nachhinein den über meine Kontrollnummer erstattet kriegen?

Dein Beleg über Kartenzahlung - da steht doch drauf, wer abgebucht hat. Ich denke mal, das gilt auch als Quittung!

Es kann nur eine "Quittung" bei einem Kauf geben. Mehrere Ausfertigungen wären unzulässig.


Bei Fahrscheinen gibt es keine seperate Quittung, da der Fahrschein an sich als solches gilt.


Der Abbuchungsbeleg ist irrelevant (stellt keinerlei Funktion oder gar einen Ersatz für eine Quittung dar).

LG :-)

@trust1605

Okay, wusste ich nicht! Danke für die Info!

Wie Rolf schon zu Recht sagte:

Der Fahrschein an sich ist bereits die Quittung !

Eine weitere Quittung gibt es nicht und wäre unzulässig.

Dies ist alles, was dein Chef braucht bzw. ja auch überhaupt erhalten kann.

(PS: Auch beim Finanzamt muss der Fahrschein eingereicht werden. / Kopie kann ausreichen)

ich muss nur das ticket abgeben =)

am Ende des Monats? Ich glaube ich werde das dem Chef vorschlagen wenn das nicht anders geht!

@Jukmeier

mache i immer so =)

Der AG kann nur den Fahrschein selbst als Quittung/Fahrkostennachweis anerkennen, da der Fahrschein ja als Quittung selbst zählt.

Zudem wäre eine weitere Quittung demnach dann auch unzulässig. :-)

LG.