Gewerbliche Quittung Barzahlung Steuerrückerstattung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Kunden können die Handwerkerleistungen NICHT in Anspruch nehmen.

Für die Anerkennung der Handwerkerleistungen durch das Finanzamt ist eine Überweisung ZWINGEND vorgeschrieben ...

Barzahlungen sind duch höchstrichterliche Entscheidung (BFH) nicht anzuerkennen.

Hallo, die Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein und im nächsten Jahr weiter laufen also nicht wieder von vorne beginnen. Beispiel 15000001/15000002/15000003/15000004 usw...Du musst die Rechnungen zentral schreiben und dem Kunden hinterher zusenden. Materialkosten und Lohnkostenanteil müssen getrennt ausgewiesen werden. Andernfalls läufst Du Gefahr das Deine Buchhaltung verworfen und geschätzt wird. Das ist das Finanzamt sehr großzügig.Grüße 

Also ich würde mich auf so was als Endkunde nicht einlassen.

Schreib deinen Kunden richtige Rechnungen mit allem was dazugehört.

Auch Rechnungen unter 100€ müssen eine fortlaufende Rechnungsnummer aufweisen.

Auch muss deine Steuer ID, deine Bankverbindung, evtl. auch eintrag in Handelsregister auf der rechnung auf geführt sein.

Das Geld wird unter der Rechnungsnummer als Bareinnahme in der Buchführung erfasst.

Nicht die Steuer bekommen die Kunden rückerstattet, sondern 20% der Handwerkerlohnleistung können zur Verminderung des Einkommens eingesetzt werden.

Deshalb muss der Lohn gesondert ausgewiesen werden.

Bist du UstG abzugsfähig, musst du auch die MwSt extar ausweisen. Nutzt du die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG so darfst du KEINE MwST ausweisen.

Du solltest schnellstens dein Rechnungswesen umstellen sonst bekommst du reisen Ärger mit dem Finazamt.

Tibo86 
Fragesteller
 02.03.2015, 13:32

Danke, Handelsregister, SteuerID und fortlaufend nummeriert sind alle meine Rechnungen. Läuft seit 3 Jahren so. Aber wie gestalte ich das mit Barzahlung-Kunden. Will davon weg das die Mitarbeiter Rechnungen ausstellen! Wenn Mitarbeiter nur den Empfang von Geld quittieren (Dann durchnummerierung Quittung A001, A002 & B001... & C001...) und ich dann eine Rechnung mit vermerk auf die Quittungnummer "Dankend in Bar erhalten" schreibe.