Sonderkündigungsrecht Hausratversicherung?

3 Antworten

Nein, kein Sonderkündigungsrecht wegen Heimunterbringung.

Aber:Möglichkeit der Vertragsauflösung besteht beim Wegfall des Versicherungsgegenstandes. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Singles ihre Haushalte zusammenlegen oder der eigene Haushalt wegen eines Umzugs in ein Seniorenheim aufgelöst wird. In beiden Fällen besteht dann kein Grund mehr, die Versicherung aufrecht zu erhalten.

Also nicht Kündigung sondern Aufhebung wegen des Risikowegfalls.

Nein. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Die Versicherung kann nichts dafür, wenn die Schwiegermutter ins Pflegeheim muss.

Kommt drauf an.

Bietet das Pflegeheim einen Kollektivvertrag für alle Heimbewohner an und sind die Leistungen besser so sollte versucht werden den eigenen Vertrag schnellstens los zu werden.

Es ist eben fraglich ob hier das versicherte Wagnis wegfällt, was dazu führen würde, dass der Vertrag endet. Ist das nicht der Fall, so ist der Vertrag weiterzuführen bis zur nächsten Hauptfälligkeit, kann aber aufgrund der geringeren Versicherungssumme deutlich günstiger werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung