Sondergenehmigung Führerschein Arbeit

4 Antworten

Hallo

gibt es sonderregelungen das ich z.b. den schein nur Arbeitstechnisch nutzen darf, privat nicht?

wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde (gerichtlich oder durch die Fsst) gibt es diese Ausnahme nicht.

es gibt Sondergenehmigungen wenn man ohne Begleitung zur Arbeit fahren will (bei B17) oder wenn man mit 17 schon Auto fahren muss damit man zur Arbeit kommt (absehen vom Mindestalter)

der Richter kann auch eine Führerscheinklasse vom Entzug ausschließen, dann hättest du das aber vor dem Entzug schon regeln müssen und du hättest mehrere Führerscheinklassen besitzen müssen

jetzt im Nachhinein geht das nicht mehr

Wenn du deinen FÜ für die Ausübung deiner Tätigkeit brauchst,musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren.

Sollte der fs relevant für die stelle  sein und du lügst, falschaussage und damit ein kündigungsgrund. Der lappen ist futsch, warum verlieren so viele aus dem grund die stelle? lass dich fahren, kosten obliegen dir.

Wenn du ohne Führerschein den Job nicht erfüllen kannst, dann natürlich. Kannst du die Kundenbesuche aber z.B. (rein hypothetisch) auch mit dem Fahrrad erledigen, dann ist es wiederum wurscht.

Wenn der Schein weg ist, dann ist er normalerweise weg. Nur arbeitstechnisch nutzen o.ä. gibt es nicht.