Soll ich Strafantrag stellen?
Ich hatte vor 8 Wochen einen schweren Arbeitsunfall. Inzwischen ist die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Jetzt weiß ich nicht, ob ich den Strafantrag stellen soll oder nicht. Betroffen wären mein chef und der Produktionsleiter, zu denen ich aber ein hervorragendes Verhältnis habe. Vom gefühl her möchte ich keinen Strafantrag stellen. Was hat das für Nachteile? Was passiert, wenn ich Strafantrag stelle?Ich befinde mich gerade in einer Zwickmühle. Kann mir jemand helfen?Was kann es für Nachteile haben, wenn ich keinen stelle?
10 Antworten
Nachteile für Dich hat es eigentlich nicht, wenn Du auf einen Strafantrag verzichtest. Damit drückst Du nur aus, daß die Schuldigen an Deinem Arbeitsunfall vom Staat bestraft werden sollen. Es mindert weder irgendwelche Renten- noch Schmerzensgeldansprüche, wenn Du es nicht tust. Ich sehe auch sonst keinerlei Nachteile. Allerdings könnte eine Verurteilung natürlich zivilrechtliche Ansprüche untermauern und das Ganze etwas einfacher machen. Eventuelles Schmerzensgeld bekommst Du im Strafverfahren aber nicht, dazu mußt Du zivilrechtlich klagen.
Wenn du Strafantrag stellst, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne "besonderes öffentliches Interesse" die Ermittlungen in der Sache aufnehmen, was u.U. zu einer Verurteilung deines Arbeitgebers führen könnte (wenn er sich denn etwas zu Schulden kommen lassen hat). Ohne den Strafantrag sind Ermittlungen also nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft das angesprochene "besondere öffentliche Interesse" begründet (siehe § 230 I StGB).
...offensichtlich hat der Fragesteller kein persönliches Interess daran, daß seine Schädiger "bestraft" werden. Er (und seine Versicherung) wird aber sicherlich ein vitales Interesse daran haben, daß ihm die aus dem Unfall entstandenen Schäden, insbesondere die materiellen, auch vollständig ersetzt werden.
Sind diese zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche durch die Gegenseite vollumfänglich und beweisbar (z.B. schriftlich) anerkannt, dann kann aus der Sicht des Fragestellers auf ein Strafverfahren verzichtet werden. Gibt es aber auf der Gegenseite Einwände, insbesondere bezüglich der Ansprüche dem Grunde nach, so kann zumindest ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchaus nützlich sein, da die Staatsanwaltschaft ganz andere Ermittlungsmöglichkeiten hat, als ein Privatmensch, der in einem Zivilverfahren über die Schadensersatzansprüche den Grund für diese Ansprüche (ein tatbestandsmäßiges, schuldhaftes Verhalten der Schädiger) beweisen muß...
Vielleicht leiden die Schadensersatzansprüche?
schadenersatz ist zivilrecht, kein strafrecht
Also wenn's strafrechtlich belangt wird, geht's eh vor Gericht, außer das Verfahren wird eingestellt. Du kannst aber zusätzlich eine Zivilklage einreichen.
Was genau ist denn passiert? So ins blaue hinein ratschlagen ist etwas schwierig.