Arbeitsunfall? Kreislaufkollaps während einer Dienstfahrt. Oder Wegeunfall?

4 Antworten

nach Unfällen durch eine Ohnmacht zahlt die Versicherung im Regelfall nicht. Ist im Falle deiner Frage aber eh egal, da du nicht im Arbeitsamt arbeitest, das also kein Arbeitsunfall sein kann. Und Wegeunfälle erleidet man auf dem Weg zur Arbeit oder von da nach Hause. Ohne Umweg. Die ganze Frage von dir erübrigt sich also aufgrund der Tatsache, dass du nicht am Arbeitsort warst, an dem man im Unfallsfalle versichert wäre.

Ist im Falle deiner Frage aber eh egal, da du nicht im Arbeitsamt arbeitest

Wo liest du denn bitte was von Arbeitsamt in der obigen Fragestellung?

Die ganze Frage von dir erübrigt sich also aufgrund der Tatsache, dass du nicht am Arbeitsort warst, an dem man im Unfallsfalle versichert wäre.

Bitte besser nicht antworten, wenn mans nicht weiß.

"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)."

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/3986/a55423.htm

Du meinst, wenn du dir beim Fallen wegen dem Kreislaufkollaps den Kopf aufgeschlagen hättest? Oder wenn du umgefallen wärst, WEIL du dir den Kopf irgendwo angeschlagen hast?

Ersteres wäre kein Arbeits- oder Wegeunfall. Zweiteres schon.

In der Definition des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) findest du unter anderem folgenden Satz: "Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."

http://www.buzer.de/gesetz/3986/a55423.htm

Ich mein ersteres. Also weder noch. Danke für deine Antwort.

eine Wegeunfall ist ein Unfall der auf dem Weg von und zur Arbeit passiert (also geanu der Arbeitsweg) was am Arbeitplatz bzw. in der Dienststelle passiert ist ein Arbeits- bzw. Dienstunfall .... z.b. Treppe runterfallen etc.

Nein, sooo simpel ist das mit den Arbeits-/Wegeunfällen nun doch wieder nicht.

Arbeitest Du auf dem Amt oder warum warst Du dort? Wenn Du woanders arbeitest und nicht auf dienstliche Anweisungen auf dem Amt warst, ist es weder Wege- noch Arbeitsunfall.

Wenn Du woanders arbeitest und nicht auf dienstliche Anweisungen auf dem Amt warst, ist es weder Wege- noch Arbeitsunfall.

Das ist auch so kein Arbeits- bzw. Wegeunfall. Oder wo liest du in der Ursprungsfrage was von einem "von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" heraus?

@bitmap

Ich wurde vom Autohaus aus auf die Zulassungsbehörde geschickt.