Soll ich nach meinem Arbeitsvertrag nachfragen?

6 Antworten

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Die "Zustimmung" des Betriebsrats bedeutet rechtlich eigentlich nur dass dieser keinen Widerspruch zur Einstellung gemacht hat. Ein Betrieb mit Betriebsrat ist verpflichtet vor einer Einstellung den Betriebsrat zu informieren.

Die Stellungnahme/Zustimmung des Betriebsrats ist aber für den AG keine Verpflichtung den AN einzustellen. Das ist immer noch seine eigene Entscheidung. Ein Betriebsrat kann keine Einstellungen vornehmen.

Selbst wenn ein Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, kann der AG die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen und den MA beschäftigen.

Ich wollte das nur mal zum Ausdruck bringen da bei vielen AN der Irrtum verbreitet ist dass ein BR Leute einstellen und entlassen kann. Dem ist nicht so.

Was Deinen Arbeitsvertrag betrifft kannst Du selbstverständlich nachfragen. Es kann durchaus sein dass auch mal im Personalbüro etwas liegenbleibt weil dringendere Dinge erledigt werden müssen, Mitarbeiter krank werden (die evtl. auch für Deinen Arbeitsvertrag zuständig sind) oder Urlaub haben (in manchen Bundesländern war letzte Woche Feiertag und viele haben Brückentage genommen).

Danke fürs Sternchen. Ich hoffe, Du hast Deinen Vertrag bekommen

ok, "voraussichtlich" ist schon mal eine etwas schwammige formulierung. allerdings kannst du freundlich nachfragen da du dir sorgen machst, ob dein vertrag nicht auf dem postweg verloren gegangen ist.

Sie werden zunächst eine PDF-Version mir schicken, dann folgt der Originalvertrag auf der Postweg. Ich habe mir schon ein bisschen sorgen gemacht, aber wollte nicht ungeduldig zu scheinen :-(

Ne. Die dürfen dich nur nicht einstellen wenn der Betriebsrat zustimmt. Ich glaube die können dich auch ablehnen, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. Aber wenn da stand, dass der Arbeitsvertrag erstellt wird.. selstsam, weil eigentlich musst du diesen unterschreiben. Und ja nach Alter auch dein Erziehungsberechtiger.. Kannst ja fragen wie das mit den Unterschriften dann läuft ;) Da fragste ni direkt wann der ** endlich kommt, sondern fragst ja was komplett anderes :D

Die dürfen dich nur nicht einstellen wenn der Betriebsrat zustimmt

Kannst Du den Satz mal bitte erklären? Danke.

@Hexle2

Ich denke sie meint "nicht zustimmt" ;-)

@adahui

Ich denke sie meint "nicht zustimmt" ;-)

Dann ist die Antwort trotzdem falsch.

Der BR braucht nicht zuzustimmen, er muss nur informiert werden. Sagt er überhaupt nichts, verstreicht die Frist von 7 Tagen und es wird als Zustimmung gewertet und bei Widerspruch siehe meine Antwort.

Ich würde mal freundlich nachfragen, schließlich ist es nun schon fast eine Woche nach dem zugesicherten Termin, kann ja auch mal auf dem Postweg was verloren gehen....

Hallo,

meine Tochter hat bestimmt schon drei Wochen gearbeitet, bis der Vertrag zur Unterschrift bereit lag. Zusage erfolgte mündlich und telefonisch.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag, ist so gut wie ein schriftlicher. Der wird schon noch kommen. Manche sind halt etwas langsamer in der Organisation bzw. es gibt lange Wege.

LG und viel Erfolg auf der neue Stelle