sohn zu besuch beim vater tablet kaputt

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Hallo,

hier gilt es einige grundsätzliche Dinge zu unterscheiden:

Haftung des Kindes: Dem Grunde nach sind Kinder von 7 bis 17 Jahre entsprechend ihrer geistigen Einsichtsfähigkeit selber haftpflichtig. Es richtet sich hier also nach der genauen Situation, wie der Schaden entstanden ist: Konnte der Sohn - in seinem Alter - erkennen, dass sein Handeln zu einem Schaden am Tablet führen würde?

Da die genauen Details des Schadens nicht bekannt sind (Hatte der Sohn das Tablet mit Einverständnis der Ehefrau in der Hand? In welcher Situation war das? Wie "reif" ist er für sein Alter? usw. ...), kann man darüber hier noch nicht einmal spekulieren.

Man kann nur festhalten: Je nachdem kann man den Sohn NICHT verantwortlich machen; er ist dann nicht in der Haftung.

Haftung der Eltern: Vernachlässigen die Eltern ihre Aufsichtspflicht, können sie - anstelle der Kinder - ggf. haftbar gemacht werden. Da Du - wie Du selbst schreibst - die Aufsichtspflicht in diesem Moment nicht hattest, kannst Du auch nicht haftbar gemacht werden.

Dennoch empfiehlt es sich u.U., den Schaden der PHV zu melden: Diese hat nämlich nicht nur die Aufgabe, Schäden in Euro und Cent zu regulieren, sondern auch unberechtigte Forderungen abzulehnen - und zwar gegenüber dem Anspruchsteller.

Stellt die PHV also fest, dass die Ansprüche der neuen Ehefrau zu Unrecht bestehen, erhält diese eine entsprechende Ablehnung.

Und damit wärst auch Du aus einer Regulierungspflicht raus: Die Aussage "DEIN Sohn hat etwas kaputt gemacht" alleine reicht nämlich nicht aus, um vom Ex-Partner Geld zu bekommen!!