sohn 18jahre will nicht arbeiten

14 Antworten

Dann wirds mal Zeit im zu zeigen, dass es so nicht weitergeht.

Eltern sind nicht verpflichtet Kinder, die sich nicht anstrengen und ihre Ausbildung hinauszögern oder erst gar nicht antreten zu unterstützen. Ein Irrweg ist auch rechtlich erlaubt und eine angemessene Verzögerung. Hockt der junge Mann jetzt aber seit längerem daheim und zeigt keinerlei Ambitionen, sind Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

Kinder können sich das sehr wohl verspielen und sind nicht wie dem Irrglauben nach, bis 25 unterhaltsberechtigt. das alter hat nichts damit zu zun. Kinder müssen ihrer Ausbildung zielgerichtet folgen.

Werft ihn raus, sucht ihm ein kleines WG-Zimmer und gebt ihm etwas Geld mit. Der Rest muss er selbst erledigen.

Er ist volljährig u. sollte sich selber was suchen. Wenn er nicht mehr in der Ausbildung ist, hat er auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld..... dann muß er Harzt IV beantragen, wenn der nichts arbeiten will. Weiter auf Kosten der Eltern leben geht nicht u. schlagen schon gleich überhaupt nicht.

Geht zur einer Beratungsstelle. Die können euch die verschiedenen Optionen aufzeigen.

Würde mal sagen Erziehung ordentlich verhauen, jetzt muss kann er nur noch selbst merken das er sich ändern muss mit erziehen ist da nix mehr, und ich würde ihn auf den Boden der Tatsachen zurück holen, man sagt ja kinder schlagen und so ein kram bringt nix...aber in dem Fall soll er doch einfach mal versuchen deinen vater zu schlagen der wird sich schon währen könnnen und auch ordentlich zurück geben, dann merkt er vielleicht das er bisschen runterfahren sollte, und Rausschmeissen ist doch garkein problem ? der Junge ist 18 und ihm gehört das Haus jawohl nicht nehme ich an...also weg mit ihm

a)
Ein volljähriges Kind hat nur dann Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, während es sich in seiner Erstausbildung befindet.
Da dein Bruder nichts macht, müssen sie ihm auch nichts zahlen.

b)
Deine Eltern sind nicht verpflichtet deinen Bruder bei sich wohnen zu lassen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit ihm die Tür zu weisen.

c)
Um überhaupt unterhaltspflichtig zu werden, müssen die Eltern zudem leistungsfähig sein. Sie müssen über genügend Einkommen verfügen, damit eine Unterhaltspflicht entsteht.