Sind zwei Verträge bei einem Arbeitgeber möglich? Aushilfe und Honorarkraft.
Hallo zusammen!
Ich habe eine etwas knifflige Frage, die mir bisher einfach niemand beantworten konnte. Ich studiere einem Abendstudium, damit ich tagsüber arbeiten kann. Nun wurde mir eine tolle Anstellung angeboten als Aushilfe, ab April. Zusätzlich besteht das Interesse einer anderen Abteilung des gleichen Unternehmens, mich bei Veranstaltungen als Honorarkraft zu "buchen" (wie auch in der Vergangenheit schon geschehen). Die letzten Jahre habe ich neben dem Studium immer selbstständig auf Messen und Events gearbeitet. Nun meine Frage: Kann ich zusätzlich zu der Anstellung als Aushilfe auch noch von dem gleichen Arbeitgeber als Honorarkraft für unregelmäßige Projekte engagiert werden? Da die Anstellungen von der Personalabteilung bearbeitet werden und die Honorarkräfte vom Einkauf, konnte man mir intern darauf keine Antwort geben. Eher würde man auf Nummer sicher gehen und keine zwei Verträge machen. Das möchte ich gerne genauer wissen. Könnt ihr mir dabei helfen, bzw. mir einen Tipp geben an wen ich mich mit meiner Frage wenden kann?
Herzliche Grüße!
3 Antworten
Ja, das kannst du machen. Aber je nach Verdienst usw. werden die Beschäftigungen bzw. der Verdienst daraus dann zusammengerechnet. Hier findest du es gut erklärt:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/04\_450\_euro\_minijob/06\_mehrere\_beschaeftigungen/node.html
Das geht nur dann, wenn Du Deine Dienste als Honorarkraft auch tatsächlich frei auf dem Markt anbietest und nicht ausschließlich bei Deinem Arbeitgeber.
Im letzteren Fall bestünde sonst eine sogenannte "Scheinselbständigkeit", welche nicht zulässig ist und dann ggf. Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern nacherhoben werden könnten. Im schlimmsten Fall drohen sogar Ordnungsgelder.
Diese Frage sollte die Personalabteilung des Unternehmens klären können. Bei der Beschäftigung als Honorarkraft könnte das Risiko der Scheinselbständigkeit bestehen. Wenn das tatsächlich so wäre, dann hättest Du und die Personalabteilung des Unternehmens den Ärger (nicht die Einkaufsabteilung). Das ist eine sozialversicherungsrechtliche Frage.