Sind zwei Verträge bei einem Arbeitgeber möglich? Aushilfe und Honorarkraft.

3 Antworten

Ja, das kannst du machen. Aber je nach Verdienst usw. werden die Beschäftigungen bzw. der Verdienst daraus dann zusammengerechnet. Hier findest du es gut erklärt:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0\_Home/01\_mj\_im\_gewerblichen\_bereich/04\_450\_euro\_minijob/06\_mehrere\_beschaeftigungen/node.html


Das geht nur dann, wenn Du Deine Dienste als Honorarkraft auch tatsächlich frei auf dem Markt anbietest und nicht ausschließlich bei Deinem Arbeitgeber.

Im letzteren Fall bestünde sonst eine sogenannte "Scheinselbständigkeit", welche nicht zulässig ist und dann ggf. Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern nacherhoben werden könnten. Im schlimmsten Fall drohen sogar Ordnungsgelder.

Diese Frage sollte die Personalabteilung des Unternehmens klären können. Bei der Beschäftigung als Honorarkraft könnte das Risiko der Scheinselbständigkeit bestehen. Wenn das tatsächlich so wäre, dann hättest Du und die Personalabteilung des Unternehmens den Ärger (nicht die Einkaufsabteilung). Das ist eine sozialversicherungsrechtliche Frage.