Vertragsgültigkeit nach Namensänderung?

3 Antworten

wie ist das aber wenn laut agb's die namensänderung nie bekanntgemacht wurde, rechnungen aber online zugestellt und bankabbucher ganz nornal (m. altem od. neuen namen?) durchgeführt wurden und ein/der vertrag nun gekündigt werden soll vom kunden? institution will kündigung per fax od. post. mit altem namen und < dieser kundennummer und/oder m. neuem namen?

Man kann dir nur raten, jeder Gesellschaft (Versicherung, Bank...) deine Eheschließung / Namensänderung mitzuteilen. Das kann teils online erfolgen oder du rufst an... oder eben schriftlich. Manche wollen dann eh ein Dokument (Heiratsurkunde) in Kopie haben, weil ja sonst jeder einfach die Versicherung oder den Vertrag auf jemand anderen "umbiegen" könnte.

Maßgeblich sind aber im Handels- und Vertragsrecht wie immer diese netten kleingedruckten AGBs - da steht nämlich meist drin, dass du Änderungen deiner persönlichen Umstände anzuzeigen (also unaufgefordert mitzuteilen) hast - ansonsten droht in der tat Verlust des Versicherungsschutzes.

Sofern der Familienname von dir gleich bleibt, hast du dann aber zumindest deine Eheschließung anzuzeigen... und ggf. darauf hinzuweisen, dass damit in deinem Falle KEINE Namensänderung statt fand.

Du machst dort nur eine Namensänderung, aber gültig bleibt alles wie zuvor.

wäre ja schön wenns anders wäre.... sonst könnte man ja 20 Mio Euro Kredit aufnehmen und einfach heiraten gehen mit Namenswechsel -lach