Sind Verträge, die man im alkoholisierten Zustand unterschreibt rechtskräftig?

8 Antworten

Jein, es kommt darauf an, ob man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.

Das BGB hat es so verfasst: Geschäftsunfähig ist jemand, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Die § 104+105 BGB sind deine Quelle.

Verträge sind grundsätzlich nicht rechtskräftig, weil sie keine gerichtlichen Entscheidungen sind, gegen die keine Rechtsmittel mehr möglich sind.

Über abgegebene Willenserklärungen kann man Irrtum sein (§ 119 BGB) oder arglistig getäuscht werden (§ 123 BGB).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung

(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Wenn man so betrunken ist das eine Störung der Geistestätigkeit vorliegt dann ist ein geschlossener Vertrag nichtig (BGB §105). Das Problem ist meistens das man das dann erstmal beweisen muss.

Nein sind sie nicht, aber das im Nachhinein zu beweisen wird schwer.