Sind ortspolizeiliche Ruhezeiten auch für einen Gewerbebetrieb gültig?

3 Antworten

dann informiere dich einmal über das Gewerbeamt.

MoserPeter68 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:09

die sind leider nicht sehr freundlich - ich habe jetzt bei meinem Rechtsanwalt angefragt.

Ja, das ist möglich. Und zwar sowohl in D als auch in A (was hier wohl der Fall sein dürfte, wenn ich Begriffe wie "ortspolizeilich" und "Volksanwalt" lese :-) ).

Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war.

Das bedeutet schlicht, dass es zu einem früheren Zeitpunkt kein reines Wohngebiet war. Und wenn die Genehmigung für den Gewerbebetrieb vor Ort zum Zeitpunkt der Erteilung rechtskonform war, besteht hier in der Tat Rechts- respektive Vertrauensschutz, selbst wenn sich zwischenzeitlich die Lärmgrenzwerte bzw. die Rahmenbedingungen geändert haben sollten.

Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint.

Meinen kann man viel. Das gilt auch für Anwälte. Entscheidend ist alleine die Rechtslage, und die zu bewerten obliegt alleine der Justiz, und hier nur auf dem Klageweg.

Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben?

Ja. Dazu muss man gar nicht so ins Extrem gehen. Unterschiede finden sich hier zuhauf, weswegen z.B. ein Handwerker von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr ungehindert von etwaigen Auflagen für private nichtgewerbliche Arbeiten durchgehend auch lärmintensive Tätigkeiten durchführen kann, ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen.

MoserPeter68 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:08

es stimmt - ich bin aus Österreich :) bei uns gibt es ein Gesetz, das besagt dass kleine, nicht störende Handwerksbetriebe im Wohngebiet sein dürfen. Das war also immer schon ein Wohngebiet. es wurde halt aus einem Minibetrieb eine GmbH. die GmbH fängt ja auch um 7 Uhr zu arbeiten an, laut ortspolizeilicher Verordnung wäre bis 8 Uhr Nachtruhe. ich glaube, dass hier das Gewerberecht gültig ist und die ortspolizeiliche Verordnung nicht gilt, aber keine Ahnung. das Gewerberecht ist für Anrainer weit schlechter, da haben wir schon einmal Erfahrung gemacht. Es wird dann der durchschnittliche Lärmpegel innerhalb einer Stunde gemessen und dann kommt man mit einer Anlieferung um 6 Uhr nicht drüber. Allerdings dürfen wir Gemeindebürger in der Nacht nicht lärmen. Für den Betrieb gelten also andere Gesetze, wenn ich mit meiner Annahme richtig liege. ich bedanke mich für die Auskunft.

zweifelhaft, daß es ein ausgewiesenes wohngebiet ist. wahrscheinlich handeltes sich um ein mischgebiet und gewerbetreibende zugelassen, mitsamt dem notwendigen belästigungen,die anfallen um den betrieb aufrecht zu erhalten.

MoserPeter68 
Fragesteller
 11.02.2015, 14:01

es ist zu 100 % ein ausgewiesenes, reines Wohngebiet. das wird mir immer wieder nicht geglaubt, aber es ist kein Mischgebiet laut Flächenwidmungsplan. bei uns in Ö gibt es einige Ausnahmeregeln, wann Betriebe im Wohngebiet sein dürfen. kleine, nicht störende Handwerksbetriebe sind erlaubt. und das war früher ein kleiner Elektrobetrieb, der inzwischen zu einer GmbH wurde.