Lkw gedrosselt ohne führerschein?

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Bei mir auf der Arbeit haben wir ein großes Betriebsgelände. Der auch öffentlich genutzt wird heißt /da sind Leute zu Fuß unterwegs Autos/lkw.s /Baumaschinen ect.

Es kommt darauf an, ob das Gelände abgesperrt ab. Sitzt dort ein Pförtner, der nur wenigen bestimmten Personen die Schranke öffnet, ist es kein öffentlicher Verkehrsraum. Hat dort jeder oder eine größe Gruppe an Mitarbeitern Zugang, ist es öffentlicher Verkehrsraum und du begehst mit jeder Fahrt mehrere Straftaten.

Ein Verkehrsraum ist auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.
Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (hier: Schließung einer Parkplatzschranke)

BGH-Beschluss vom 30.01.2013 - 4 StR 527/12

Nun ich habe eine Stellung in der Firma, wo ich zwingend Lkw fahren muss.

Dann hat dir dein Arbeitgeber zwingend einen LKW-Führerschein zu bezahlen oder dir andere Aufgaben zu geben, denn dass du keine entsprechende Fahrerlaubnis hast, wusste er schon bei deiner Einstellung. Auch er macht sich strafbar, wenn er zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis das nicht versicherte Fahrzeug fährt, für das er keine Steuern bezahlt.

Mein Chef hat gesagt ich dürfe den Lkw fahren wenn es auf 6km/h. Gedrosselt werden würde

Bis 6 km/h sind Kraftfahrzeuge zulassungsfrei, §1 FZV:

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Sie benötigen zudem keine KFZ-Haftpflichtversicherung, §2 PflVG:

(1) § 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Allerdings ist nicht jedes 6km/h-Fahrzeug auch fahrerlaubnisfrei. Die Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht finden sich in §4 FeV.

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Du darfst also beispielsweise einen Bagger oder Mobilkran mit jeweils 6 km/h fahren, da es sich um selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt, aber keinen gewöhnlichen LKW mit Kippmulde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_selbstfahrenden_Arbeitsmaschinen

Herzlichen Dank für ihre Zeit und die Arbeit