Gewerbebetrieb in reinem Wohngebiet?
Es handelt sich um eine Reinigung und Wäscherei. Sie hat in einem reinen Wohngebiet eröffnet, steht mitten zwischen den angrenzenden Wohnhäusern mit 8 und 12 Parteien je Haus. Von morgens um 7.00 Uhr bis nachts um 2.00 Uhr kommen ständig Lieferwagen und laden Wäsche ein und aus. Ich würde es als Industriebetrieb bezeichnen, da sie auch für Hotels, Sportvereine etc. waschen. Die Lärmbelästigung ist immens. Die Ständer, auf denen die Wäsche hängt, verursachen mit ihren Rollen Lärm, die Autoschiebetüren, die laut zugeknallt werden etc.Die Mitarbeiter sitzen zu 6 bis 9 Personen vor der Tür, unterhalten sich lautstark, rauchen, usw. An ein schlafen mit offenem Fenster ist nicht zu denken. Darf ein solcher Betrieb in einem reinem Wohngebiet überhaupt betrieben werden?
4 Antworten
Es gibt Dienstleistungen die in einem reinen Wohngebiet erlaubt sind.
Nach deinem Text zu urteilen, würdest du ja auch jede Arztpraxis verbieten, denn auch dort können bis spät in die Abendstunden Patienten auftauchen, manchmal in Notfällen auch nachts.
Kontaktiere deine Stadt oder Kreisverwaltung (Bauamt) die können dir genau mitteilen, ob dies erlaubt ist oder nicht.
Da offenbar deine Stadt das Grundstück als Gewerbegebiet ausgewiesen hat, darf der Betrieb dort seine Arbeit aufnehmen.
Für Beschwerden solltest du dich, wie auch deine Nachbarn an deine Stadt wenden. Bei Erfolg wird der Betrieb Auflagen bekommen, die die Lautstärke zumindest ein wenig senken könnten. Der nächtliche Betrieb an sich wird aber wohl kaum untersagt werden.
Tja, wahrscheinlich haben sie eine Zulassung von einem Amt. Wende Dich dorthin!
Gewerbeaufsichtsamt?
Notfalls ne Klage an den Eu-Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.