Wie verhält es sich mit den Ruhezeiten im Mischgebiet wenn Mieter im Haus mit wohnen?

6 Antworten

Nichts.

Die Gegebenheiten hättest schon vor Einzug leicht feststellen können.

Es steht Dir jedoch frei, dort wegzuziehen, wenn Dir das Umfeld zu laut ist.

Wer genau verursacht den Lärm?

Auch in Mischgebieten sind nur Lärmimmissionen bestimmter Gewerbe und Betriebe nach Baunutzungsverordnung und Landesimmissionsschutzgesetz zulässig.

Und vermeidbarer Lärm, der aus den Mietwohnungen des Hauses dringt, kann man abgestellt verlangen.

G imager761

Ohropax?

Außerdem gibt es viele Mieter, die ganz froh sind, sich nicht um Eigentum kümmern zu müssen, weil sie jede freie Minute irgendwo verbringen, wo es schöner ist, als in ihrer Wohnung.

Wie ist es bei Dir? Wohnst Du gerne da? Hast Du Dich mit dem Krach arrangiert?

Mieter, die empfindlich sind, sind nicht die geeigneten Mieter. Ggf. musst Du Dir neue Mieter suchen, die besser zum Haus und zur Umgebung passen. Baulich könnte man allenfalls noch Lärmschutzfenster nachrüsten.

Mischgebiet bedeutet ganz allgemein gesprochen nicht unbedingt mehr Lärm. Kommt eben darauf an, was so in der Umgebung ist.

Natürlich wohne ich gern hier, es ist ja mein Eigentum. Mischgebiet heißt für mich, es gibt kein Gewerbe auf meinem Grundstück auch nicht auf dem Nachbarn seines. Unsere enganeinanderliegenden Grundstücke waren früher mal eines und wurden durch Verkauf geteilt.
Wir befinden uns  in einem Mischgebiet, 
Drei Sportplätze im Umfeld mit Veranstaltungen usw.
und ich habe Mieter in einer Einliegerwohnug die angeblich nicht wußten in ein Mischgebiet gezogen zu sein. Jetzt stört natürlich wenn am WE der Rasenmäher angeht. Verstehe ich ja auch, nach einer anstrengenden Hartz V Woche möchte man am WE Ruhe haben.

@RANZi888

Wenn Du und Deine Nachbarn das aushalten, kann es so schlimm nicht sein. Und Wohngebiet hin oder her, gerade im Wohngebiet ist meist samstags Rasenmäherrally. Da können sich Deine Mieter auf den Kopf stellen. Das können sie nicht verhindern.

Während man im reinen Wohngebiet wenigstens um die Mittagszeit laute Maschinen möglichst nicht anwirft, spielt das in einem Mischgebiet keine Rolle.

Es ist auch nicht zu glauben, dass Deine Mieter nicht wußten, dass sie nicht im reinen Wohngebiet eingezogen sind. Zu erfahren, welche Umgebung man vorfindet, in die man ziehen will, ist eine reine Holschuld. Es ist für jedermann ganz einfach zu erfahren, wie ein Gebiet ausgewiesen ist und wenn man sieht, dass Sportplätze, Bauerhöfe, Handwerksbetriebe u. a. Unternehmen in nächster Nähe sind, dann weiß man auch, dass nicht unbedingt paradiesische Ruhe herrscht.

Was können Deine Mieter tun?

Jedenfalls nicht die Miete mindern.

Sollten sie Dir durch ihre Quengelei auf den Zeiger gehen, mach ihnen klar, dass sie woanders hinziehen sollen. Notfalls hilfst Du nach mit §573a - Kündigung in einem Zweifamilienhaus - vom Vermieter selbst bewohnt. Ohne Grund dafür 3 Monate längere Kündigungsfrist.

@bwhoch2

Danke für die Antwort.
§573a war u. a. die Rettung.

Auch in einem reinen Wohngebiet gibt es so was wie "Ruhezeiten" nicht.

Lärm der nicht vermeidbar ist, z. B. durch Bauarbeiten o. ä., müssen die Anwohner dulden.

Das an Sonn- und Feiertagen alles betrieben werden darf und wird halte ich allerdings für ein Gerücht.  

außer umziehen; nichts. Genau deswegen ist das ein Gewerbemischgebiet

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