Sind kindkrank minusstunden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bestimmt bekommst du noch eine viel bessere Antwort als meine, zumal ich selbst gar kein Papa bin...dafür allerdings Krankenpfleger, ist ja auch was, oder?^^ Tja, im Normalfall ist es so, daß der Arbeitgeber dies akzeptiert und mitträgt. Ich kenne das von Sozialpädagoginnen, die beim Sozialpsychiatrischen Dienst tätig sind. Die zuständige Behörde ist das Landratsamt.

Bei ambulanten Diensten sieht die Berechnung insofern anders aus, da die Gegenfinanzierung praktisch "nur" durch die geleistete Arbeit bei den Klienten erwirtschaftet wird. Wenn du ausfällst (ob bei kindkrank oder bei einer eigenen Erkrankung), muss jemand einspringen, um dich vor Ort zu vertreten.

Dennoch empfinde ich die Antwort der PDL schofel, unsozial und dir gegenüber unfair und unfreundlich! Das hast du ganz gewiss nicht verdient, daß die Tante so mit dir umspringt :-((

Du hast jedes Recht zu fragen, Ingabinga. Erkundige dich ggf. beim Pflegeverband bzw. bei einem Arbeitsrechtler. Beim Amtsgericht kannst du dir nen Berechtigungsschein für eine kostenlose juristische Beratung geben lassen. Dazu ist jede/-r BürgerIn der BRD berechtigt.

Ich finde, diese Chefin müsste sich bei dir entschuldigen, anstatt dir Zeug zu unterstellen: das ist einfach nicht okay!

Viele Grüße und viel Glück wünsche ich dir - jayjay22 ;)

Ingabinga 
Fragesteller
 20.03.2017, 22:38

Danke , für die ausführliche Antwort! Viel schlauer bin ich aber jetzt auch nicht! Dann muss ich mich wahrscheinlich echt noch rechtlich beraten lassen  😑 dann ist es ja so , wenn meine Tochter eine Woche krank war , ich 20 Minusstunden habe ..Das ist mir kaum möglich die nachzuarbeiten!

jayjay22  21.03.2017, 01:21
@Ingabinga

Das kann einfach nicht wahr sein, daß du die jeweiligen Ausfallzeiten nachzuarbeiten hast: ist ja nicht deine Schuld, sondern du hast als Mutter eine Fürsorge- bzw. eine Sorgfaltspflicht gegenüber deinem Kind.

Natürlich müssen beim ambulanten Dienst auch die KlientInnen versorgt werden, aber das ist weder deine Aufgabe noch dein Verantwortungsbereich: dein Kind hat selbstverständlich Vorrang vor allem anderen!

Ich wünschte, dir konkrete Auskünfte zum Sachverhalt geben zu können, dennoch kann's jederzeit sein, daß du von anderer Seite eine adäquate Antwort erhältst. Ein Tipp am Rand: sende eine direkte Mail an den "GF-Support" und bitte dort um nen sogenannten "Expertenratschlag": damit dürftest du 'ne Hausecke weiterkommen. Versuch macht 'kluch', good luck! ;9

Familiengerd  21.03.2017, 13:06
@Ingabinga

dann ist es ja so , wenn meine Tochter eine Woche krank war , ich 20 Minusstunden habe

Hast Du in dieser Zeit Krankengeld erhalten oder wurdest Du weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt? Hast Du den Betreuungsanspruch für Deine Tochter gegenüber dem Arbeitgeber nicht erklärt?

Wie ist das denn konkret abgelaufen??

Ingabinga 
Fragesteller
 22.03.2017, 13:48

Ich glaube ich würde wirklich ganz gerne mal mit einem Anwalt darüber reden , ich verstehe viele Sachen bei diesem pflegedienst nicht und fühle mich total verarscht! Ich bekomme bei frage nie eine vernünftige Antwort und einfach kündigen möchte ich nicht ! Es ist ja für meine Mitarbeiter auf von Vorteil, wenn mal einer nachhakt ob das da alles mit rechten Dingen zu geht ! Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen ? Also zum Amtsgericht diesen Schein holen und dann ? Können die mich bei Arbeitsamt evtl auch beraten? Danke und LG 

Sind kindkrank minusstunden?

"Eigentlich" nicht!

Es kommt in Deinem Fall aber konkret darauf an, wie das tatsächlich abgelaufen ist - dazu gibst Du aber leider keinerlei Informationen!

Du hast bei Erkrankung des Kindes dann, wenn Du  sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hast, gegen Deinen Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen.

Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 45 "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes"; das sind für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, pro Kalenderjahr 10 Tage, höchstens aber 25, für Alleinerziehende 20 Tage, höchsten aber 50.

In dieser Zeit erhältst Du also Krankengeld - bei einer unbezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber; der Arbeitgeber muss in dieser Zeit also kein Entgelt zahlen; es entstehen dadurch in diesem Fall dann aber auch keine Minusstunden.

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht aber dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Regelungen im Arbeitsvertrag, einem anzuwendenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder wegen Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (die leider ausgeschlossen werden kann) zur Weiterzahlung des Entgelts verpflichtet ist.

Um sagen zu können, was in Deinem Fall konkret jetzt "Sache" ist, müsstest Du erst einmal weitere Informationen geben zu diesem "kinderkrank"! Hast Du Krankengeld erhalten? Wurdest Du unbezahlt freigestellt oder wurde Entgelt weitergezahlt? Hast Du die Anzahl der Tage überschritten?

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 14:17

Habe eine Bescheinigung vom Arzt erhalten ! Also die mit der ich Krankengeld bei der kk einfordern kann! Es wurde vom Arbeitgeber kein Lohn gezahlt ! Tage nicht überschritten! Heute sagte mir die Chefin nochmal ich solle mich doch bitte vernünftig informieren und sie würde mir davor doch keine plusstunden geben , wenn ich wegen meinem Kind Zuhause bleiben! Wo sollte ich mich denn bitte "vernünftig " informieren ? Bin nicht im Rechtsschutz! Viele  Dank für deine Antwort! 

Familiengerd  21.03.2017, 14:30
@Ingabinga

Okay!

Du bist während dieser Tage an Deinen Arbeitstagen freigestellt gewesen und unbezahlt geblieben und hast dafür Krankengeld erhalten - völlig in Ordnung.

Dann ist die Sache eindeutig:

Dir dürfen selbstverständlich keine Minusstunden angerechnet werden, wenn Du für die entsprechenden Tage nicht bezahlt worden bist - sonst wäre das ja doppelt negativ berechnet!

sie würde mir davor doch keine plusstunden geben , wenn ich wegen meinem Kind Zuhause bleiben!

Selbstverständlich nicht - aber sie kann Dir auch keine Minusstunden anrechnen, die vorher schon nicht bezahlt worden sind! Was für ein Unsinn ist das?!?!

Im Grunde ist das also wie dann, wenn Du krank wärst, nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und Krankgeld bekämst; da werden Dir die Krankentage ja auch nicht als Minusstunden angerechnet!

ich solle mich doch bitte vernünftig informieren

Das geht an die Adresse Deine Chefin zurück!

Leg ihr nochmal die Zusammenhänge auseinander und zeige ihr das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 45 "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes", besonders Abs. 3:

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.

(Hervorhebung durch mich)

Du findest die Bestimmung auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_5/\_\_45.html

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 20:33
@Familiengerd

Viele  lieben Dank! Das heißt also ( nur damit ich es richtig verstanden  habe ) , wenn ich für die drei Tage , die ich kindkrank war täglich für 4 Std verplant war , ich mir die Stunden aufschreiben darf , wie als wäre ich selber krank gewesen ? 

Familiengerd  21.03.2017, 21:47
@Ingabinga

Du hast an 3 Tagen wegen der Erkrankung Deines Kindes nicht gearbeitet.

Du hast für die Stunden an diesen 3 Tagen keinen Arbeitslohn vom Arbeitgeber erhalten, sondern Krankengeld von der Krankenkasse, da Du vom Arbeitgeber für diese Zeit ohne Lohnanspruch freigestellt werden musstest.

Dein Monatsverdienst mindert sich also um den Lohn für die Stunden dieser 3 Tage; darum dürfen diese Stunden selbstverständlich auch nicht noch einmal zusätzlich als Minusstunden angerechnet werden, die Du nachzuarbeiten hättest; würdest Du sie nacharbeiten, müssten sie auch bezahlt werden.

Du kannst sie Dir natürlich aber auch nicht gutschreiben als Stunden, die Dir noch zu bezahlen wären.

Du hast dadurch insgesamt eine finanzielle Einbuße in Höhe der Differenz zwischen dem Krankengeld und Deinem Arbeitsverdienst für diese Zeit.

Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber diese Stunden (versehentlich) bezahlt hätte - neben dem Krankengeld, das Du von der Krankenkasse dafür erhalten hast: dann könnte der Arbeitgeber verlangen, dass Du diese Stunden ohne Bezahlung nacharbeitest oder ihm die Bezahlung für diese Stunden erstattest.

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 22:59
@Familiengerd

Sehr schön verständlich erklärt ! Danke ! Freue mich nun sehr auf morgen ,dieses meiner Chefin zu berichten :-)

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 23:02
@Ingabinga

Jetzt wollte ich ihre Antwort als hilfreichste Antwort anklicken , habe aber die von jayjay geklickt :-( ! Kann man das rückgängig machen ???

Familiengerd  21.03.2017, 23:17
@Ingabinga

Viel Glück und Erfolg dabei!

habe aber die von jayjay geklickt :-(

Davon geht die Welt auch nicht unter.

Wenn du das unbedingt korrigieren möchtest, müsstest Du Dich wohl an den Support mit einer entsprechenden Bitte um Korrektur wenden.

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 23:23
@Familiengerd

Es tut mir leid mir ist noch etwas eingefallen  und zwar vll habe ich doch Unrecht, denn wir bekommen kein Festgehalt und haben zeitkonten, also ich bekomme immer die Stunden, die ich arbeite bezahlt, würde ich die zum Beispiel nacharbeiten würde ich die Stunden  ja auch im nächsten Monat wieder bezahlt bekommen! solange ich nicht über mein Stundensoll komme ... irgendwie habe ich das in meinem Kopf noch nicht klar :-(

Familiengerd  21.03.2017, 23:36
@Ingabinga

Okay.

Wenn sich die Stundendifferenz zwischen der von Dir und der von Deiner Chefin errechneten Zahl daraus ergeben haben sollte, dass Du die Stunden aus der Zeit der Erkrankung Deines Kindes - also während der Freistellung - mitgezählt hast, dann hätte Deine Chefin tatsächlich Recht.

Denn bei den Stunden, die Dir zu bezahlen sind, werden die Stunden während dieser Freistellungsphase selbstverständlich nicht berücksichtigt; denn diese Stunden werden ja nicht vom Arbeitgeber bezahlt, weil Du dafür Krankengeld erhalten hast.

Aber Minusstunden, die Du ohne Bezahlung nachzuarbeiten hättest, fallen trotzdem nicht an.

Übrigens - wenn Du nach Stunden bezahlt wirst:

Gibt es den überhaupt eine vereinbarte Mindeststundenzahl - für die Du auf jeden Fall zu bezahlen wärst, auch wenn Du tatsächlich zu weniger Stunden eingeteilt wirst?

Das spielt nämlich auch eine Rolle für die Bezahlung während des Urlaubs und bei Erkrankung.

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 23:53
@Familiengerd

Ich  denke , das ist bei mir dann der Fall! Ich sollte vertraglich 50% arbeiten, also zwanzig Stunden in der Woche und nein ich bekomme nur das bezahlt was ich auch geleistet habe ! 

Das ist ja echt blöd , weil somit wenn mein Kind dann zum Beispiel mal zwei Wochen krank ist muss ich ja sehen , dass ich 40 Stunden nacharbeite um wieder ins plus zu kommen.

Es geht mir gar nicht um das Geld sondern um die zeit !zeitlich kann ich das gar nicht schaffen :-( 

jayjay22  22.03.2017, 00:43
@Ingabinga

@Ingabinga: Moin, du kannst locker den GF-Support darum bitten, die Hilfreichste "Familiengerd" gutzuschreiben, denn er hat sie ja auch verdient ;) ...PS: mit fremden Federn will ich mich eh nicht schmücken, grins. War ja ein Versehen deinerseits, so kannst du es auch deklarieren. Mein Okay hast du jedenfalls.

Mir geht's bloss darum, daß dir gehelft wird...und das scheint bestens geklappt zu haben...so what? Passt doch^^ Gruß jj

Familiengerd  22.03.2017, 13:14
@Ingabinga

Wie lautet denn genau die vertragliche Vereinbarung zu Deiner Arbeitszeit?

Wenn vertraglich 20 Stunden vereinbart sind, hast Du die selbstverständlich auch zu leisten; 20 Stunden sind Dir aber auch zu bezahlen, selbst dann, wenn Dein Arbeitgeber nicht genug Einsätze für Dich haben sollte (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

Es geht mir gar nicht um das Geld sondern um die zeit !zeitlich kann ich das gar nicht schaffen

Du musst Doch nichts nacharbeiten!!

Die 20 Stunden, die Du in dieser besagten Woche nicht gearbeitet hast wegen der Erkrankung des Kindes, sind Dir vom Arbeitgeber nicht bezahlt worden, weil Du dafür Anspruch auf Krankengeld hattest.

Da ist aber doch nichts nachzuarbeiten (an Minusstunden)! - es sei denn, Du willst nacharbeiten und bezahlt bekommen, um mehr Geld zu verdienen

Ingabinga 
Fragesteller
 22.03.2017, 13:31
@Familiengerd

Ja, nur meine Chefin sagt , dass ich nicht auf meine Stunde  komme weil ich so oft kindkrank war ?! Mir geht es darum, dass ich meine Überstunden zu haben , die ich mit Freizeit ausgleichen möchte wobei sie ja meint ich habe keine Überstunden sondern komme nicht mal auf meine soll Stunden aufgrund kindkrank Tage?!?!? Dass die von der kk bezahlt werden leuchtet mir ein  , aber wie werden diese Stunden denn jetzt gezählt ? Als gearbeitet und von der kk bezahlt oder als nicht gearbeitet ? Es tut mir leid ich möchte Ihnen nicht auf die nerven gehen! Wo kann mich denn beraten lassen rechtlich ? Mir kommt das alles etwas spanisch vor ! :-( kann ich Ihnen ein Foto von meiner Abrechnung schicken ? Ist das nicht das beim zeitkonten der Lohn immer derselbe bleibt ? Ist das so überhaupt rechtens ! 

Familiengerd  22.03.2017, 13:44
@Ingabinga

aber wie werden diese Stunden denn jetzt gezählt ? Als gearbeitet und von der kk bezahlt oder als nicht gearbeitet ?

Selbstverständlich bist Du auf Deine Stunden gekommen! Davon warst Du aber 20 Stunden für die Kinderbetreuung freigestellt, und sie sind unbezahlt geblieben.

Bei den Stunden, die Du zu leisten hast, sind sie mit zu berücksichtigen (wie wenn Du Urlaub gehabt hättest oder krank gewesen wärst); nur bei den Stunden, die Dir vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, fallen sie raus.

Stundenmäßig hast Du also kein Minus - nur geldmäßig in Höhe der Differenz zwischen Krankengeld und Arbeitsentgelt für diese 20 Stunden.

Wenn Du tatsächlich Überstunden hast, also über die geforderten 20 Stunden hinaus Plusstunden erarbeitet hast: die haben mit dieser Rechnerei überhaupt nichts zu tun! Sie sehen Dir zu und müssen ausgeglichen werden, entweder Durch Bezahlung oder durch Freizeit.

Es tut mir leid ich möchte Ihnen nicht auf die nerven gehen!

Kein Problem! 😊

Ingabinga 
Fragesteller
 22.03.2017, 13:55
@Familiengerd

Danke 😆 ich möchte mich wirklich gerne beraten lassen ! Ich glaube da ist so einiges faul ! Wie gehe ich da am besten vor und wohin? Zum Beispiel wegen meinem Urlaub! Ich habe hier den Vertrag und da steht ich habe Anspruch auf 20 Tage Urlaub auf Grundlage einer 6- Tage Woche! Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig an weniger als 6 Tage die Woche, werden die tage der Freistellung von der Arbeitspflicht verhältnismäßig gekürzt! Also wenn ich eine Woche frei nehme , zählt der Samstag auch als urlaubstag? Obwohl ich eh immer Samstags frei habe ? Ist das denn auch in Ordnung das so zu machen ? 

Familiengerd  22.03.2017, 13:55
@Familiengerd

kann ich Ihnen ein Foto von meiner Abrechnung schicken ?

Wenn Du mir eine Freundschaftsanfrage schickst, kannst Du mir eine persönliche Nachricht dazu schreiben.

Ob ich die Abrechnung "entziffern" kann, ist dann aber noch eine andere Frage.

Ist das nicht das beim zeitkonten der Lohn immer derselbe bleibt ?

Das Zeitkonto hat mit dem Lohn zunächst einmal nicht direkt etwas zu tun; es dient ja zum Festhalten der geleisteten Arbeitszeiten und kann in der Regel auch so geführt werden, dass Besonderheiten berücksichtigt werden - in Deinem Fall also die Tatsache, dass 20 Deiner Stunden nicht zu bezahlen sind.

Familiengerd  22.03.2017, 14:37
@Ingabinga

ich habe Anspruch auf 20 Tage Urlaub auf Grundlage einer 6- Tage Woche!

Wie viele Wochenarbeitstage hast Du denn überhaupt?

Der gesetzliche Urlaub auf Basis einer 6-Tage-Woche beträgt 24 Werktage (Montag bis Samstag, alle Wochentage, die nicht Sonn- oder Feiertag sind).

Wenn Du weniger als 6 Tage in der Woche arbeitest, muss umgerechnet werden:

Bei einer 5-Tage-Woche hast Du 20 Arbeitstage als Urlaub, bei einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage, bei einer 3-Tag-Woche 12 Arbeitstage, bei einer 2-Tage-Woche 8 Arbeitstage, bei einer 1-Tage-Woche 4 Arbeitstage Urlaub - gesetzlich sind es immer mindestens 4 Wochen.

Also wenn ich eine Woche frei nehme , zählt der Samstag auch als urlaubstag? Obwohl ich eh immer Samstags frei habe ?

Wenn man von einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, dann muss auch ein Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche 6 Werktage Urlaub nehmen für 1 Wochen Urlaub - es bleibt immer bei 4 Wochen Urlaub insgesamt; es ist aber besser, das immer auf die Anzahl der Wochenarbeitstage umzurechnen, um so Unklarheiten und Verwirrungen zu vermeiden.

Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig an weniger als 6 Tage die Woche, werden die tage der Freistellung von der Arbeitspflicht verhältnismäßig gekürzt!

Das sieht das Gesetz nicht vor, denn es spricht unmissverständlich von einem Anspruch in "Arbeitstagen" - und nicht in "Werktagen":

Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

(SGB V § 45 "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" Abs. 2 Satz 1 und 2; Hervorhebungen durch mich)

Hier ist also nicht die Rede davon, dass der Anspruch auf z.B. 10 Tage auf Grundlage einer 6-Tage-Woche besteht und bei weniger Wochenarbeitstagen anteilig zu berechnen wäre, wie es z.B. nach dem Bundesurlaubsgesetz beim Urlaubsanspruch der Fall ist, wo das Gesetz einen Anspruch von 24 Werktagen formuliert.

Ich weiß allerdings nicht, ob die Arbeitsgerichte diesbezüglich eine Präzisierung oder anderslautende Interpretation der gesetzlichen Bestimmung vorgenommen haben (was ich allerdings nicht glaube).

Nach dem Wortlaut des Gesetzes hat also ein Arbeitnehmer mit z.B. 3 Arbeitstagen in der Woche genau so Anspruch auf Freistellung für 10 Arbeitstage wie ein Arbeitnehmer mit 6 Arbeitstagen in der Woche, wodurch sich dann aber für den Arbeitnehmer mit 3 Arbeitstagen eine tatsächlich länger Betreuungsmöglichkeit ergibt.

Wie gehe ich da am besten vor und wohin?

Das sind so Fälle, wo es gut ist, Gewerkschaftsmitglied zu sein, bei der man kostenlose Rechtsberatung bekommt.

In den Bundeländern Saarland und Bremen gibt es Arbeiter-/Arbeitnehmerkammern, die Arbeitnehmer in diesen Bundesländern kostenlos beraten.

Ansonsten muss man sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, die aber selbstverständlich zu bezahlen sind. Bei entsprechend geringem Einkommen kann man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten, der pauschal 15 € kostet; der kann dann auch über den Anwalt beantragt werden. Leider beraten aber nicht alle Anwälte Mandanten mit Beratungshilfeschein.

Kündige doch einfach wenn du mit der Alten nicht klar kommst. Du findest sofort etwas neues. Da würde ich als Pflegekraft gar nicht lang fackeln.

Du wirst woanders genauso gebraucht und sofort eingestellt. Das ist der Vorteil in dem Bereich.

Kannst ja auch erstmal andeuten, dass du etwas neues im Auge hast. Vielleicht geht ja dann doch noch was mit den Stunden.


jayjay22  21.03.2017, 10:53

Unterschrieben ;) Apropos: gute Antwort!

Ingabinga 
Fragesteller
 21.03.2017, 14:19
@jayjay22

Naja,  ich glaube das ich die Arbeitszeiten so wie ich sie zur zeit arbeite nicht so einfach wieder bekomme ! ( nur früh , keine Wochenenden und selten Feiertage! ) und anders kann ich als alleinerziehende und ohne Eltern in der Nähe aus organisatorischen Gründen kaum arbeiten 😣

Also soviel ich weiss, darf sie nichts abziehen...