Sind Farben urheberrechtlich geschützt?
Zum Beispiel gefällt mir die Farbe Manhatten grau sehr und frage mich, ob solche Farben mit Eigennamen denn urheberrechtlisch geschützt sind. Oder sind lediglich bestimmte Farbkombinationen (z.B. das Amazon Orange mit dem Schwarz) urheberrechtlich geschützt?
Und darf man die Farbe beim Namen nennen (z.B. eben "Manhattan") oder muss man diese anders bezeichnen?
3 Antworten
Farben sind keine § 2 Geschützte Werke.
Eigennamen von Farben sind ebenfalls keine, schon gar nicht "Sprachwerke", mangels Schöpfungshöhe.
Aber Farben können geschützt sein als Bestandteile einer Bildmarke, siehe Markengesetz § 4. Dies gilt auch für Namen von Farben - oder von Autos oder von sonstwas.
Farben können auch geschützt sein als Bestandteile eines Designs, siehe dpma.de.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn etwas geschützt ist, dann die verwendeten chemikalien, pigmente, sprich "zusammensetzung" von dem was "im Topf" zusammengerührt wurde.
Hinkender vergleich. Bei Generika (Arztneimittel) sind die Hauptwirkstoffe die selben, die Hilfstoffe (Tablettierungsmittel) sind andere.
(Soweit mir bekannt)
Nein.
Höchstens sind Farbkombinationen und kommerzielle Namen markenrechtlich geschützt.