sind Eltern dazu verpflichtet Taschengeld zu zahlen und wie sieht das mit dem Kindergeld aus?Darf ein Teil des Kindergelds als Taschengeld benutzt werden?

10 Antworten

Nein, du hast keinen Anspruch auf Taschengeld. Was ihr mit dem Kindergeld macht ist eure Sache. Es sollte natürlich für dich ausgegeben werden, was deine Mutter sicher in Form von Lebensmitteln, Klamotten, Rechnungen bezahlen etc. tut. Du könntest dir einen kleinen Job suchen.

Es besteht keinerlei Anspruch auf Taschengeld. Das Kindergeld ist dafür da, die finanzielle Belastungen, die ein Kind darstellt, etwas abzufedern. Wenn man alles zusammen rechnet gibt deine Mutter sicher deutlich mehr wie 192.-€ im Monat für dich aus. Insofern steht das Kindergeld deiner Mutter und nicht dir zu.

Es heißt zwar Kindergeld, aber es steht der Mutter zu.

Eltern müssen kein Taschengeld zahlen. Das ist freiwillig.

Im Gegenteil. Lt. Rechtslage, sind die Kinder verpflichtet den Eltern zu helfen und mit anzupacken, bei den Obliegenheiten der Familie. Tischdecken oder Fegen ist keine verbotene Kinderarbeit!

Das Kindergeld ist für die Eltern bestimmt, nicht für die Kinder.

Taschengeld ist eine freiwillige Angelegenheit der Eltern.

Taschengeld ist eine freiwillige Leistung der Eltern! Verpflichtet sind sie hierzu nicht. Das Kindergeld steht den Eltern zu. Diese zahlen schließlich für dich Wohnraum, Strom, Wasser, Nahrungsmittel, Versicherung etc. Mit 19 Jahren kannst du dir einen Nebenjob suchen und trotzdem für die Schule arbeiten, das schaffen Millionen andere Schüler auch.