Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

11 Antworten

Was meinst du mit rechtlich in Ordnung? Grundsätzlich hat eine Mahnung keine rechtliche Bedeutung. Die Verjährung würde z. B. durch eine Mahnung nicht gehemmt, egal ob schriftlich oder per E-Mail.

Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.

Nein. Ausser es ist soetwas wie z.B. bei Mobilfunkanbietern, wo eine Rechnungszustellung explizit per Mail vereinbart wurde und dann z.b. eine pdf-datei entsprechend angehangen ist.

eine email wird nicht als beweiskräftiges dokument angesehen und kann somit auch nicht vor gericht verwendet werden. es sei denn es ist eine spezielle email, wo die IP adressen des empfängers und des versenders registriert sind. also im privaten kann ich mir das nicht vorstellen. nur zwischen firmen. dabei ist eine elektronische signatur von nöten. http://www.contentmanager.de/magazin/artikel354emailsvor_gericht.html an deiner stelle würde ich nur auf briefe in angemessener schriftform reagieren. ist auch dein gutes recht!

Lavendelfee40 
Fragesteller
 08.02.2010, 11:25

Es geht um Ebay, leider habe ich da etwas übersehen zu zahlen und ebay hat mir wohl an eine veraltete emailadresse, die ich damals angegeben habe, Mahnungen geschickt die ich nicht erhalten habe. Heute rief nun die Inkassofirma BFS an und fragte nach der Zahlung. Auch einen Brief habe ich nicht erhalten da dieser noch an meine alte Adresse ging. Nachdem ich die Mahnungen per Email nicht erhalten habe und ebay mir auch keine schriftlichen Mahnungen geschickt hat. Bin ich dann verpflichtet die Inkassogebühren zu zahlen?

Gina91  08.02.2010, 13:46
@Lavendelfee40

du bist verpflichtet, die rechnung von ebay zu bezahlen, aber so lange kein brief in angemessener schriftform nach hause geschickt wurde und emails keine beweiskraft haben, kann die Inkasso kein geld einklagen, da sie emails nicht vor gericht verwenden dürfen und es ist keine mahnung als brief angekommen. mahnungen sind erinnerungen und wenn man diese erinnerungen nicht erhält, kann man ja nicht erinnert werden. ich würde vorschlagen, du wendest dich an ebay und bezahlst noch bevor die inkasso kommt. und beware den beleg der überweisung gut auf. es kann durchaus passieren, dass es zu einem gerichtsverfahren kommt, da es mit sicherheit ein rechtsstreit wird. in dem fall würde ich einen anwalt kontaktieren, der erfahrung mit diesen fällen hatte, der kann sicherlich eine genauere auskunft bezüglich der inkassogebühren geben. aber theoretisch bist du im recht. viel glück!!

Hallo Lavendelfee, also, folgendes:

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.

Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.

Hoffe, dass konnte dir helfen! Mfg