Mahnungen per Email gültig?

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Mahnungen können nach aktueller Rechtsprechung auch per E-Mail rechtskräftig bewirkt werden. Das Problem stellt sich nur mit der Beweislast dar. Wie kann der Versender der E-Mail beweisen, dass die Mahnung auch zugegangen ist? Gar nicht. Ebenso verhält es sich mit einem normal frankierten Brief. Es ist schlichtweg nicht beweisbar.

Wer auf nummer sicher gehen will sollte hier die Form des Einwurfeinschreiben wählen. Hiermit ist beweisbar, dass ein Brief versendet wurde. Der Inhalt wiederum ist wieder nicht beweisbar.

Um absolut sicher eine Mahnung an den Schuldner zuzustellen empfielt sich dieses durch einen Boten überbringen zu lassen. Der Bote muss jedoch vom Inhalt des Schreibens Kentniss haben. Auch kann eine Mahnung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Nur diese beiden Möglichkeiten sind beweisbar!

Ja, denn Mahnungen sind gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden, können also sogar mündlich erfolgen.