Mahnungen per Email gültig?
Hallo! Eine Frage: sind Mahnungen per Email rechtsgültig oder nur über den Postweg? Danke..
3 Antworten
Mahnungen können nach aktueller Rechtsprechung auch per E-Mail rechtskräftig bewirkt werden. Das Problem stellt sich nur mit der Beweislast dar. Wie kann der Versender der E-Mail beweisen, dass die Mahnung auch zugegangen ist? Gar nicht. Ebenso verhält es sich mit einem normal frankierten Brief. Es ist schlichtweg nicht beweisbar.
Wer auf nummer sicher gehen will sollte hier die Form des Einwurfeinschreiben wählen. Hiermit ist beweisbar, dass ein Brief versendet wurde. Der Inhalt wiederum ist wieder nicht beweisbar.
Um absolut sicher eine Mahnung an den Schuldner zuzustellen empfielt sich dieses durch einen Boten überbringen zu lassen. Der Bote muss jedoch vom Inhalt des Schreibens Kentniss haben. Auch kann eine Mahnung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Nur diese beiden Möglichkeiten sind beweisbar!
Erklärungen bedürfen nach der Konzeption des BGB nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Für die Mahnung ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass sie auch keiner besonderen Form zu ihrer Wirksamkeit bedarf, weshalb sie auch mündlich oder in Textform per Email oder Fax erfolgen darf.
Ja, denn Mahnungen sind gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden, können also sogar mündlich erfolgen.