Sind diese Mitwirkungspflichten normal?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Das ist ganz normal! 86%
Eigene Antwort 14%
Das ist NICHT normal! 0%

4 Antworten

Eigene Antwort

Ja, Mitwirkungspflichten bestehen. Wenn der Schuldner in den Augen des Gerichts mitwirken kann - es aber nicht tut, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe dazu beizutragen, dass der Insolvenzschuldner im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Schulden bezahlt. Also ist von ihm das Vorhandensein möglicher verwertbarer Vermögensgegenstände zu prüfen. (Er verdient am Erfolg)

So sind z.B. Kontoauszüge wichtig, da aus ihnen erkannt werden kann, ob noch wertvolle Gegenstände gekauft wurden oder ob größere Geldsummen bewegt wurden.

Ob zu den Mitwirkungspflichten die Aufstellung des Wohnungsinventars gehört, ist fraglich, denn die Grundeinrichtung, die zum Leben gehört, ist n.m.M. nicht pfändbar und darüber hinaus das Vorhandensein antiker Möbel, die man für gutes Geld verkaufen könnte, dürfte nicht zu erwarten sein. Einen Überblick gibt

Was ist pfändbar im Haushalt, pfändbare Sachen- Welche? (datentransfer24.de)

Die Schuldnerin sollte bei Fragen, die ihr dubios vorkommen, den Insolvenzverwalter anrufen oder anschreiben und fragen, wie detailliert die Auskunft (z.B. der Lebenslauf) sein soll bzw. welchen konkreten Zweck er mit der Frage nach "...." verfolgt.

Ich empfehle das Grundprinzip zu beachten: "So viel wie nötig - jedoch so wenig wie möglich." Der Insolvenzverwalter ist kein Freund der Insolvenzschuldner!

Drohungen, wie z.B. "wenn sie nicht ... dann erfolgt eine Mitteilung an das Insolvenzgericht" sind nicht ungewöhnlich. Von daher ist es unter Umständen sehr hilfreich, Telefonate zu protokollieren und Schriftverkehr mit dem Inso-Verwalter aufzubewahren bzw. von eigenen Schreiben immer eine Zweitschrift oder Kopie zu bewahren.

Das ist ganz normal!

Ich weiß jetzt nicht bei jedem deiner Beispiele ob das zu dem normalen Verfahren gehört aber grundsätzlich sind solche Pflichten normal.

Wenn jemand Schulden gemacht hat hat er ja Verträge unterschrieben aus denen dann diese Schulden entstanden sind. Es ist also grundsätzlich die Schuld desjenigen der Schulden hat das er die hat (natürlich gibt es schicksalsschläge aber das meine ich nicht).

Somit musst du natürlich auch dabei helfen diese Schulden wieder los zu werden. Der Staat ermöglicht einem sowas wie eine Privatinsolvenz mit der man selbst unbezahlbare Schulden wieder loswerten kann aber erstmal hat jeder Gläubige das Recht sein Geld wieder zu bekommen. Und da ist der Schuldner verpflichtet mit zu helfen wenn er die "vorteile" einer Privatinsolvenz in Anspruch nehmen will und zumindest zu versuchen die Schulden zu begleichen.

Was ist daran ungewöhnlich? Hat sie verwertbare Gegenstände? Arbeitet sie? Kann sie wieder arbeiten? Hat sie verwertbares Vermögen? Hat sie evtl Geld versteckt?

Das sind alles Fragen die gerechtfertigt sind.

Du darfst dabei nicht nur ihre Seite sehen, du musst auch die Rechte der Gläubiger beachten. Sie müssen gegen ihren Willen auf ein großen Teil ihres Vermögens verzichten. Ihre Rechte müssen gewahrt werden indem man genau prüft ob verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Das ist ganz normal!

Das ist nicht zuviel des Guten. Sie hat Schulden, die von der Allgemeinheit übernommen werden. Dafür sollte man ausschließlich dankbar sein

SirAndiusNr2  08.07.2021, 16:40

Die Schulden werden von der Allgemeinheit übernommen?