Wie erfährt der Treuhänder meinen 400-€-Job?

6 Antworten

Moin,

Erstmal gehört das zu den so genannten Obliegenheiten nach § 295 InsO.

Wg 400€ lohnt sich der ganze Zirkus nicht.

Man muss ja immer damit rechnen, dass z.B. jemand das mitteilt.

Zudem müsstest du den Verdienst ja bei deiner Steuererklärung mit angeben.

Wenn das FA durch Datenabgleiche Ungereimtheiten sieht, haste n Problem.

Die Steuererklärungen musst du ja beim TH, bzw Verwalter vorlegen.

Da nutzt es nix, wenn der Lohn einfach nur auf n anderes Konto geht.

Barzalungen würden dir da auch nicht weiterhelfen.

Der Lohn geht doch durch die Buchhaltung des Chefs und ist deshalb problemlos nachvollziehbar.

Bei Schwarzarbeit ist das Risiko sehr hoch aufzufliegen.

Zudem ist Schwarzarbeit für einen Auftraggeber nicht billiger. Schon gar nicht, für einen gewerbetreibenden Auftraggeber.

Schwarz gezahlte Löhne müsste der ja aus seinem schon versteuerten Nettoeinkommen bezahlen. - Da ist es dann doch günstiger n 400€ Jobber einfach anzumelden.

Klartext:

Dein Vorhaben vergiss mal besser schnell wieder.

eigentlich sollte schon fuer diese gedanken die privatinsolvenz "abgelehnt" werden. erst ueber die verhaeltnisse leben - und nu nicht dafuer "gerade stehen" wollen

der treuhaender holt sich bankenauskunft - so "bekommt" er deinen verdienst "raus". und das ist ja wohl auch richtig - kann ja wohl nicht sein, dass du die "vorteile" der privatinsolvenz geniessen moechtest aber die "nachteile" nicht in kauf nehmen moechtest

Die Antwort ist falsch. Ein Treuhänder ist ein ganz normaler Anwalt und hat keine Möglichkeit, sich eine Bankenauskunft zu holen.

@DwarfEnt

der schuldner muss dem rechtsanwalt eine vollmacht zur kontoeinsicht / bankauskunft unterschreiben. sonst wuerde ja (fast) jeder versuchen, das geld, welches noch da ist, auf einem anderen konto zu "verstecken"

@crazycatwoman

Der Schuldner gibt seine Vermögenswerte im Insolvenzantrag an und auf dieser Grundlage bringt der Schuldner dann die entsprechenden Kontoauszüge mit zum ersten Gespräch mit dem Treuhänder.

Das Gericht könnte weitere Untersuchungen zu versteckten Vermögenswerten durchführen, wenn es dem Antrag des Schuldners nicht glaubt, der Treuhänder kann das nicht.

Auch der 400 Euro Job muss beim Finanzamt/ der Minijobzentrale mit allen Daten des Jobbers angegeben werden.

Die Wahrscheinlichkeit der Auskunftsanfrage ist sehr hoch. Darüber hinaus lauern vermutlich eine Reihe durch Sie geschädigter Gläubiger auf Verrat und Ihre Bestrafung wegen Betrug bis hin zur Versagung der Restschuldbefreiung! Dann haben Sie echt ein Problem!