Blitzer, Einspruch und Vorladung - vielleicht verjährt?

6 Antworten

Deinem Kommentar kann man entnehmen das Dir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.
Der Nachweis eines solchen Verstoßes ist in aller Regel wasserdicht, denn die Anlagen sind dadurch das nichts eingestellt werden muss so gut wie fehlerfrei.

Nur dann wenn man auch gewichtige Anhaltspunkte für eine Fehlmessung hat sollte man Einspruch einlegen.

Ich schätze Deine Chancen vor Gericht also als sehr gering ein,
deshalb rate ich dazu den Einspruch zurück zu ziehen.
Dann wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig, an weiteren Kosten kommen allenfalls ein paar Gebühren im niedrigen 2-stelligen Bereich auf Dich zu.

Ziehst Du das durch kann es allein schon durch die Verfahrenskosten teurer werden.

Verjährt ist das sicherlich nicht. Im Übrigen haben wir heute den 21. Juni und nicht den 9. Der war vor knapp 2 Wochen.

Für dich stellt sich nun die Frage, ob du tatsächlich zu schnell gefahren bist oder nicht. Kann man dir den Verstoß nachweisen, dann wird das ein teurer Spaß.

Generell lohnt es sich nur gegen einen Bescheid vorzugehen, wenn man unschuldig ist oder es erkennbare Messfehler gibt. Alles Andere rechnet sich nicht.

Es liegt alles in den Fristen. Mit Deinem Widerspruch ist ohnehin Ende mit Verjährung.

Ziehe Deinen Widerspruch zurück, es wird sonst alles noch teurer.

Da ist nichts verjährt. Das erste Schreiben kam Fristgerecht an, danach sind die Verjährungsfristen sehr lang.

Durch deinen Widerspruch wurde die Verjährungsfrist unterbrochen. Jetzt musst du das auch durchziehen. Über die Kostenfrage und das Risiko hättest du dir vorher klar werden müssen.

kleinefee77 
Fragesteller
 21.06.2016, 13:06

Im Netz steht man kann den Einspruch wieder zurückziehen - dann bleibt nur das Bußgeld ?!

Es war halt gelb. Ich bin mit ca. 20 km/h über die Ampel (es war dunkel, glatt und ich wusste nicht ob jemand hinter mir ist). Standblitzer hat geblitzt und es wird behauptet es war rot ... das zum Hintergrund.