Simpson Charaktere weiter verkaufen?

1 Antwort

Eine solche Comic-Figur und viele Comic-Szenen sind geschützt als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, und die Figuren meist noch als Bildmarke im Sinne von Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes.

  1. Zum Urheberrecht:

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen schreibt dazu:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Erläuterungen und Urteile zum "hinreichenden Abstand" findest du hier: Was ist eine freie Benutzung?

2. Zum Markenrecht:

Gruß aus Berlin, Gerd