Wer trägt den rückversand beim Rücktritt vom Kaufvertrag (Privatverkauf)?

10 Antworten

Hier geht es nur um Privat an Privat

Kommt ganz darauf an was der private Verkäufer vereinbart hat bzw. was er dir nach dem Kauf "versprochen" hat.

Ohne Sachmangel muss er einem Rücktritt ja eh nicht zustimmen. Tut er es dennoch (z.B. bei Nichtgefallen) wird er in der Regel die Kosten des Rückversandes dem Käufer auferlegen. Es gibt allerdings auch Verkäufer die aus Angst vor schlechter Bewertung auch die Rückversandkosten übernehmen.

Man kann also nicht pauschal sagen: Verkäufer oder Käufer.

Clevere Verkäufer regeln diesen Punkt ohnehin in der Artikelbeschreibung. Eine Rücknahme des Artikels z.B. bei Nicht Gefallen wird dann meist ausgeschlossen.

In deinem Fall scheint es sich allerdings nicht um die einfache Rückgabe zu handeln, sondern um einen Sachmangel.

Außerdem können die starken Kratzer nicht behoben werden.
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Wenn es also um die die Gewährleistung geht, dann muss der Verkäufer sämtliche Versandkosten tragen.

Wenn er dir ein Widerrufsrecht einräumt (weil dir die Karte doch nicht gefällt), dann kann er dir die Rücksendekosten auferlegen.

Danke :)

Kommt auf den Grund an. Bei Nichtgefallen der Käufer. Bei nem Gewährleistungsfall bei ausgeschlossener Gewährleistung, der Käufer.
In anderen Fällen der Verkäufer.

Der Käufer trägt aber das Versandrisiko.

Beim Rücktritt sind von beiden Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Es kommt also darauf an, wer was genau bezahlt/geleistet hat.

Strenggenommen musst Du sogar auch für die bisherige Nutzung - sofern sie keine Sache ist - aufkommen. Normalerweise wird die Nutzungsdauer zur Abschreibung ins Verhältnis gesetzt und damit der Wert gemindert.

Ein Rücktritt ist meist eine schlechte Option, weil sie mit vielen Folgen behaftet sein kann.

Es geht um eine sammelkarte mit keinem hohen Wert, sie würde lediglich aus dem Brief entnommen und hat dann Aggressionen verursacht. Nacherfüllung wird er nicht leisten können und kaufpreisminderung bringt mir wenig da sie für meine Sammlung nicht in Frage kommt und ich sie dann weiterverkaufen müsste. Den Versand habe ich bezahlt.

@Joshua68

Hat er dir die falsche Karte geschickt oder was soll er nacherfüllen?

@Joshua68
Es geht um eine sammelkarte mit keinem hohen Wert, sie würde lediglich aus dem Brief entnommen und hat dann Aggressionen verursacht. Nacherfüllung wird er nicht leisten können und kaufpreisminderung bringt mir wenig da sie für meine Sammlung nicht in Frage kommt und ich sie dann weiterverkaufen müsste. Den Versand habe ich bezahlt.

Wieso zur Hölle kommen solche Infos erst in irgendeinem Kommentar zu einer Antwort?

Ist das fett Markierte deine Mutmaßung? Hast du eine Frist gesetzt?

@Joshua68

WAS genau ist Dein Anspruch und woraus?

@AuroraAlpha

Soweit bin ich noch nicht ich hab hier lediglich fragen wollen wer beim Rücktritt den rückversand trägt haha. Da er nur ein Exemplar der Karte verkauft hat und er wenig Karten zum Verkauf hat lässt sich vermuten das er keinen Ersatz bieten kann. Außerdem können die starken Kratzer nicht behoben werden.

@Esskah

Eine komplette Fall Lösung zu erstellen war bei einer Frage bezgl des rückversands nicht meine Absicht. Dazu bin ich nach einem stressigen Tag zu müde und lustlos sry

@Joshua68
Da er nur ein Exemplar der Karte verkauft hat und er wenig Karten zum Verkauf hat lässt sich vermuten das er keinen Ersatz bieten kann.

Aha. Mit anderen Worten: Du hast keinen Rücktrittsgrund dargelegt.

Damit erübrigt sich ja alles weitere.

@AuroraAlpha

Ich hatte deswegen noch garkeinen Kontakt mit ihm ließ dir mal meine Frage durch das war eine rein allgemeine frage bezgl der kosten des rückversands bei privatverkäufen. Außerdem hat die Darlegung eines rücktrittsgrundes nichts mit der nacherfüllung zutun da die nacherfüllung vorrangig geprüft wird

@Joshua68

tja, das ist im Recht allerdings notwendig. Einfach was rauspicken und nur mit Halbinformationen arbeiten führt zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis!

@Esskah

Das ist mir bewusst da ich Teil der exekutive bin aber wiegesagt das war heute abend nicht meine Absicht :p

Ich weiß ehrlich nicht, weshalb alle meinen, der Käufer müsse nachdem er rechtswirksam vom Vertrag zurückgetreten ist auf alle Fälle die Versandkosten zahlen.

In Ermangelung besonderer Bestimmungen gilt das allgemeine Schuldrecht. Es ist anerkannt, dass Erfüllungsort der Rückgewähr der Ort ist, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet, im Regelfall also am Wohnsitz des Käufers.

Wenn sich dann nicht aus den Umständen oder Parteivereinbarung ergibt, dass Rückgewähr in der Form zu leisten ist, dass der Rückgewährschuldner die Kaufsache an den Wohnsitz des Rückgewährgläubigers zu übermitteln hat, so ist der Schuldner nicht verpflichtet die Kaufsache zu versenden und daher erst recht nicht zur Kostentragung ebendieser verpflichtet.

Selbst wenn man hier annimmt, beispielsweise weil man die Kaufsache erstmalig übersandt bekommen hat, der Käufer müsse die Kaufsache ebenso zurückschicken ist damit nicht gesagt, dass es bei dieser Kostentragung bleibt. Ein Ersatzanspruch kann sich ggf. aus §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1, 284 oder 670 BGB ergeben.

endlich! ;-)

Na super dir wird was mit Sach Mangel verkauft ...

Nachdem Du das in einem Kommentar (der die richtige Antwort zu der Frage oben gegeben hat) hinterhergeworfen hast, hat der Rücktritt nichts mehr mit einem Rücktritt zu tun. Das ist dann wohl ein Sachmangel, und dafür haftet der Verkäufer.

Naja doch, ein Rücktritt aufgrund eines sachmangels

@Joshua68

Nacherfüllung? Reparatur, Ersatzlieferung? Frist gesetzt?