Ausbildung, Abschlussprüfung (Freistellung)?

3 Antworten

Freistellen heißt, dass dich der Betrieb an diesem Tag nicht beschäftigen darf und du dafür keinen Urlaub raushauen muss. Das wird so behandelt wie z. B. ein Feiertag.

DarkLightning 
Fragesteller
 26.03.2019, 19:46

Also kann ich meine Urlaubstage anderweitig verbrauchen und muss mir keine für die Prüfung aufheben?

Mila175  26.03.2019, 19:46
@DarkLightning

Korrekt. Auch für die Prüfung selbst musst du keinen Urlaub eintragen.

Freistellen heißt nicht Urlaub. Demnach brauchst du keinen Urlaubstag einzusetzen. Der Betrieb ist verpflichtet dich an solchen Tagen von der Arbeit zu befreien. Für mehr Infos zu rechtlichen Sachen in der Ausbildung empfehle ich dir aubi-plus.de

Dort findest du alle aufgelistet. :))

 Aber was genau heißt dass. 

Genau das, was im § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz steht.

Dort ist festgelegt, dass der AG Dich für die Teilnahme an der Prüfung und für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht freistellen muss.

Im Abs. 2 des Gesetzes ist außerdem zu lesen, dass die Freistellung an der Prüfung einschließlich der Pausen sowie die Freistellung für den Tag vor der Prüfung mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden und Du keinen Entgeltausfall haben darfst.

Der AG muss Dir also Freizeit geben und diese auch bezahlen. Urlaub brauchst Du nicht nehmen und auch keine Überstunden (falls vorhanden) abbauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung