Kündigungsfristen - aber wie? Zum 15ten oder 30?!

2 Antworten

Die Kündigungsfristen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 1 BGB. Die betragen aber nicht einen Monat sondern vier Wochen und gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wenn der AN zwei Jahre im Betrieb war und nichts anderes vereinbart wurde (z.B. einzelvertraglich oder durch anwendbaren Tarifvertrag) gelten Kündigungsfristen von einem Monat zum Monatsende für den AG. Der AN kann weiterhin mit der Vier-Wochen-Frist kündigen.

Beispiel: Wenn der AN noch keine zwei Jahre im Betrieb arbeitet kann sowohl der AN als auch der AG jetzt erst zum 30. April kündigen, da es bis zum 15. April keine vieri Wochen mehr sind.

Arbeitet der AN mehr als zwei Jahre im Betrieb kann er z.B. am 17. April zum 15. Mai kündigen. Der AG kann aber dann dem AN erst zum 31. Mai kündigen, da er an die Frist von einem Monat zum Monatsende gebunden ist (immer vorausgesetzt es gilt § 622 Abs. 1 und 2)

Der Termin zu dem man kündigt ist immer der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Wichtig bei Kündigungen ist immer der Termin, an dem das Kündigungsschreiben eingeht. Die Kündigungsfrist fängt dann einen Tag später an zu laufen. An welchem Tag Du die Kündigung geschrieben hast, ist egal. Der Eingangstag ist maßgebend.

Es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen. Welche für Dich zutreffend ist, steht in Deinem Arbeitsvertrag.

Es gibt zum Beispiel auch die Variante: Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats. Dann kannst Du Du zwar Mitte des Monats Deine Kündigung schreiben, der Vertrag endet aber am Ende des Folgemonats und nicht zu dessen Mitte.

Da Gehaltszahlungen in aller Regel monatlich erfolgen, sind meistens auch die Kündigungsfristen auf den vollen Monat gelegt. Auch davon wird es aber Ausnahmen geben.

Gruß Matti

steht in Deinem Arbeitsvertrag

Oder eben auch nicht!! Und dann??

@Familiengerd

Hast Du keinen Vertrag oder steht es nicht drin? Ich bin kein Arbeitsrechtsexperte (anstatt dem Schlagwort "Schule" wäre das Schlagwort "Arbeitsrecht" das geeignetere gewesen, um hier an die Experten zu geraten), aber wenn keine Kündigungsfrist im Vertrag steht, ist es dann ein rechtswirksamer Vertrag?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste:

  • Du fragst in der Personalabteilung nach.
  • Du wählst die gesetzliche Kündigungsfrist (die in Deiner Branche übliche), die immer dann gilt, wenn keine gesonderte Frist im Betrieb vereinbart ist.
  • Du fragst einen anderen Mitarbeiter oder Deinen Chef
  • Du fragst beim Personalrat oder der Gewerkschaft nach